Frage an Friedrich Merz von Agathe H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Merz !
Seit der Harz IV reform beziehe ich Bezüge nach ALG II.
Zu meiner Person:
ich bin alleinerziehende Mutter(52J.) dreier Töchter,die noch nicht im Arbeitsverhältnis stehen;
seit 1Jahr habe ich einen Schwerbehindertenausweiss(50%),und stehe in keinem Arbeitsverhältnis.
Mein Anliegen:
Pilgern im Glauben.
Meine Tochter(19J.,Abitur) und ich wollen am 25.06.2008 unsere Pilgerreise von "Gerone" nach "Santiago de Compostela"antreten.
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Da das Pilgern beim Amt wohl als Urlaub angesehen wird,werden wir einige finanzielle Einbußen erleiden müssen.
1)Kürzung der sozialen Bezüge nach 3Wochen,
2)Streichung unserer Krankenversicherung nach 3Wochen(d.h.,
es werden keine Beiträge mehr bezahlt;die Kinder sind über
mich krankenversichert),
3) Wegfall jeglicher finanziellen sozialen Leistungen.
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Da ich mit meiner Tochter keinen Urlaub mache,sondern Pilgern
gehe,empfinde ich die Einstellung der sozialen,finanziellen Mittel
diskriminierend.
Insofern:
die Freiheit,meinen Glauben öffentlich zu bekennen,
ist nicht gewährleistet;
die Freiheit des Glaubens,des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses wird durch
finanzielle Sanktionen bei mir verletzt.
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Im Grundgesetz Art.4 steht:
1)Die Freiheit des Glaubens .....sind unverletzbar.
2)Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
3)Die Freiheit,seinen Glauben zu verschweigen oder öffentlich zu
bekennen,wird ebenfalls gewährleistet.
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Das Pilgern ist eine Ausübung unseres Glaubens und eine Festigung in diesem.
Pilgern geschieht im Glauben.
Und,Pilgern ist keine Rennerei und kein Urlaub!
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Ich bitte um die finanzielle Sicherung während der gesamten Pilgerzeit.
Hochachtungsvoll
A.H.
Sehr geehrte Frau Hanses,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Mai auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de.
Täglich erreichen mich viele unterschiedliche Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürger oder Unternehmen mit persön-lichen Anliegen um Hilfe. In anderen äußern die Schreiber Bedenken gegen Gesetzesvorha-ben und bieten gleichzeitig Lösungsansätze an und wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu aktuellen politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie individualisierbar sind. Mir ist es daher möglich, die Antwort, die häufig auch ganz private Dinge umfasst, direkt an den Absender zu richten.
Dies ist bei Fragen über abgeordnetenwatch.de anders. Zum einen ist aus der Frage nicht ersichtlich, wer dort konkret fragt – sie ist somit nicht individualisierbar – und zum anderen würde die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, die möglicherweise auch private Themen umfasst. Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordnetenwatch.de erreichen, grundsätzlich nicht zu beantworten.
Jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundes-tages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen, sei es per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. Ich bitte Sie gleichzeitig, insbesondere bei Anfragen, die Sie per E-Mail an mich richten, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz