Frage an Friedrich Merz von Reinhardt H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Merz,
wie kann es sein, das ein Bürger auf seinen Anwaltskosten "sitzenbleibt", auch wenn der Vertragspartner/Gegner nachweislich ungerechtfertigte Forderungen stellt und auf Einwände/ Widerspruch nicht reagiert.
Ich dachte immer, wer Recht bekommt, hat dafür keine Kosten zu tragen.
Mit freundlichem Gruss
R.Huss
Sehr geehrter Herr Huss,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Mai auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de.
Täglich erreichen mich viele unterschiedliche Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürger oder Unternehmen mit persön-lichen Anliegen um Hilfe. In anderen äußern die Schreiber Bedenken gegen Gesetzesvorha-ben und bieten gleichzeitig Lösungsansätze an und wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu aktuellen politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie individualisierbar sind. Mir ist es daher möglich, die Antwort, die häufig auch ganz private Dinge umfasst, direkt an den Absender zu richten.
Dies ist bei Fragen über abgeordnetenwatch.de anders. Zum einen ist aus der Frage nicht ersichtlich, wer dort konkret fragt – sie ist somit nicht individualisierbar – und zum anderen würde die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, die möglicherweise auch private Themen umfasst. Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordneten-watch.de erreichen, grundsätzlich nicht zu beantworten.
Jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundes-tages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen, sei es per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. Ich bitte Sie gleichzeitig, insbesondere bei Anfragen, die Sie per E-Mail an mich richten, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz