Frage an Friedrich Merz von Josef H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Merz,
da Sie laut Bundestagshandbuch in mehr als 15 Aufsichts- und Beiräten tätig sind, habe ich wenig Hoffnung von Ihnen eine Antwort zu bekommen. Vielleicht kann ich Ihrern "Ehrgeiz" durch zwei Fragen zu Ihrem Spezialgebiet Steuern ja anstacheln:
Seit vielen Jahren erfährt man regelmäßig aus der Presse, dass der Umsatzsteuer-Betrug durch Karussellgeschäfte zunimmt. Derzeit sind es lt. Mitteilung des Bundesrechnungshofes ca. 20 Milliarden Euro. Das heißt, dass die Umsatzsteuer mehr als 2 % ohne diesen Betrug niedriger sein könnte. Weshalb - bei diesen Beträgen sollten die Alarmglocken schrillen - gewinnt man als Steuerzahler den Eindruck, dass dies von allen als "Gott gegeben" hingenommen wird und nichts wirksames unternommen wird? Gibt es auch hier Probleme zwischen Bund und Ländern, die nicht sein müssten?
Die zweite Frage bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes von letzter Woche, nach der die Betreiber von Daddel-Automaten auf eine Rückzahlung der Umsatzsteuer in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro hoffen dürfen. Welches Modell würden Sie für die künftige Behandlung der Geld-Spiel-Automatenaufsteller bevorzugen:
- Umsatzsteuerpflicht für Alle, also auch für die staatlichen Spielcasinos
oder
- Umsatzsteuerfreiheit für Alle, d.h. auch keinen Vorsteuerabzug mehr für nicht-staatliche Automatenbetreiber?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
haben Sie vielen Dank für Ihre detaillierten und fundierten Fachfragen zum Steuerrecht. Sie haben mit Ihren Fragen zwei kritische Punkte herausgegriffen. Zunächst zum Umsatzsteuerbetrug: Welche Maßnahmen zur effizienten Betrugsbekämpfung geeignet sind und ob sogar eine Systemumstellung erforderlich wird, bedarf der sorgfältigen Prüfung, die derzeit von den Ländern, insbesondere von Bayern vorgenommen wird. Möglicherweise wird sogar die Zustimmung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten eingeholt werden müssen. Solange können wir aber mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht warten. Arbeit ist in Deutschland zu teuer. Deshalb wollen wir bereits zum 1. Januar 2006 die Lohnnebenkosten senken, in dem sie den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5% absenkt. Das wirkt sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber positiv aus, beide sparen jeweils 1 Prozent. Um dies solide finanzieren zu können, müssen wir die Mehrwertsteuer erhöhen. Andere Spielräume gibt es leider nicht mehr bzw. können auch durch eine verbesserte Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs nicht kurzfristig realisiert werden. Nun zur Umsatzsteuerpflicht für Spielautomatenbetreiber. Der Bundestag hat vor kurzem die Umsatzsteuerpflicht für alle beschlossen. Der Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat wird sich voraussichtlich noch im September mit diesem Gesetz befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz