Frage an Friedrich Merz von Peter H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Merz,
Sie waren stellvertr. Mitglied im Finanzausschuss des 14. Deutschen
Bundestages, der zusammen mit dem Ust-Verkürzungsbekämpfungsgesetz den § 27b, USt-Nachschau, in das UStG 1999 auf den parlamentarischen Gesetzgebungsweg gebracht hat. Mit dem Einfügen des § 27b in das UStG wurde das UStG erstmalig zu einem Gesetz, das es zulassen sollte, dass das
Grundrecht des Art. 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ) einzuschränken. Gemäß Art. 19 I Satz 2 GG "muss" in einem solchen Gesetz in einem solchen Moment das einzuschränkende Grundrecht genannt werden, wie es z.B. in der AO 1977 im § 413 oder im ZfdG im § 44 unter dem jeweiligen Titel "Einschränkung von Grundrechten" verfassungskonform geschehen ist. Nicht so im UStG, die zwingende Rechtsfolge ist die Nichtigkeit des Gesetzes im
Moment seines Inkrafttretens. Dem zufolge existiert seit dem 01.01.2002 derzeit kein die Rechtskraft entfaltet habendes UStG.
02. 2002 veröffentlichte Prof. Kirchhof, Verfassungsrichter a.D., in
Akademie-Journal 2/2002 seinen Aufsatz "Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts" und stellte darin 4 Thesen auf:
1.Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )
2.Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.
3.Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht. Es interessiert ihn auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen. 4.Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten. Stimmen Sie, Herr Merz, unter dem Eindruck der bis heute quasi fortdauernden Nichtigkeit des UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG, den o.a. Thesen Kirchhofs zu und wann kommt es nun zu einem verfassungskonformen UStG?
Sehr geehrter Herr Hirschfeld,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. November auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de
Täglich erreichen mich viele unterschiedliche Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürger oder Unternehmen mit persönlichen Anliegen um Hilfe. In anderen äußern die Schreiber Bedenken gegen Gesetzesvorhaben und bieten gleichzeitig Lösungsansätze an und wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu aktuellen politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie individualisierbar sind. Mir ist es daher möglich, die Antwort, die häufig auch ganz private Dinge umfasst, direkt an den Absender zu richten.
Dies ist bei Fragen über abgeordnetenwatch.de anders. Zum einen ist aus der Frage nicht ersichtlich, wer dort konkret fragt – sie ist somit nicht individualisierbar – und zum anderen würde die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, die möglicherweise auch private Themen umfasst. Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordnetenwatch.de erreichen, grundsätzlich nicht zu beantworten.
Jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen, sei es per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. Ich bitte Sie gleichzeitig, insbesondere bei Anfragen, die Sie per E-Mail an mich richten, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz