Frage an Friedrich Merz von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Seelert,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email, in der Sie auf § 33 a EStG Bezug nehmen.
Die Union wird zum 1. Januar 2007 die persönlichen Grundfreibeträge im Einkommenssteuerrecht erhöhen und die Steuersätze senken. Im Gegenzug dazu sollen Steuersubventionen abgebaut werden. Mit einer Abschaffung des Freibetrages des § 33 a EStG rechne ich nicht. Gegebenenfalls kann es aber zu einer Kürzung kommen. Grundsätzlich müssen aber wenigstens im europäischen Ausland (EU) alle Aufwendungen anerkannt werden, die auch im Inland abzugsfähig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz