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Friedrich Merz
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Frage von Mark E. •

Frage an Friedrich Merz von Mark E. bezüglich Recht

Hallo Herr Merz,

ich habe da einige Fragen zum Thema "Bürgerrechte":

- warum tritt die Union nicht für eine Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre ein, wie es andere Parteien tun?

- inwieweit engagiert sich die Union für mehr direkte Demokratie, also für eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgers in Kommunen, Ländern, Bund und Europa sowie für die Einführung von Volksentscheiden?
Entgegen anderslautenden Argumentationen denke ich schon, dass eine stückweise Einführung von mehr Volksbeteiligung langfristig von Vorteil für das Volk ist. Warum sollte etwas, das in der Schweiz funktioniert, hierzulande nicht möglich sein? Dort hat man offenbar einen Weg gefunden, sowohl den möglichen Missbrauch des Plebiszits durch „engagierte Interessengruppen“ zu unterbinden, als auch dem Volk die Möglichkeit zu geben, „hochkomplizierte Sachverhalte“ zu begreifen und darüber zu urteilen – ein Vorbild für alle Regierungen, die die Politikverdrossenheit ihrer Bürger beklagen. Dazu kommt, dass es die Möglichkeit des Volksentscheides in Deutschland durchaus auch auf Landesebene gibt – und ich denke doch, wer fähig ist, informiert auf Landesebene abzustimmen, kann dies auch auf Bundesebene, oder nicht?

- inwieweit setzt sich die Union im Strafrecht für den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs ein? Soll bei jugendlichen Straftätern mehr auf den Erziehungsaspekt oder mehr auf Strafe gesetzt werden?

- was will die Union für den Schutz der Bürger vor der ungewollten Bloßstellung durch Medien wie z.b. der „BILD“-Zeitung tun?

- unter der rot-grünen Regierung wurden viele wichtige Entscheidungen von der öffentlichen Debatte im Bundestag ausgeschlossen und in Kommissionen und Arbeitsgruppen verlagert, in denen Lobbyisten gewichtige Mitspracherechte haben und in deren Arbeit die Öffentlichkeit keinen Einblick hat – insbesondere letzteres für mich völlig unverständlich. Wird die Union diesen Kurs als Regierungspartei beibehalten, oder soll die parlamentarische Arbeit wieder transparenter für den Bürger werden? Wenn ja, welche Entscheidungsprozesse werden dann wieder öffentlich nachvollziehbar sein, und welche finden weiterhin hinter verschlossenen Türen in Kommissionen statt (und warum)?

Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
MfG
Mark Eisner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eisner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email, in der Sie unter anderem auf das Mindestwahlalter eingehen.

Wir begrüßen ausdrücklich das in den letzten Jahren wieder deutlich gestiegene Engagement der ehrenamtlich tätigen Kinder und Jugendlichen. Dies kann allerdings nicht mit einer generellen Forderung einer Senkung des Wahlalters verknüpft werden.

Das Wahlrecht wird an das Erreichen der Volljährigkeit und damit an die uneingeschränkte Mündigkeit gebunden. Erst dann können nach unserer Auffassung die für die Allgemeinheit so wesentlichen Entscheidungen wie auch die Wahl einer Partei getroffen werden. Der Wahlgang hat Auswirkungen nicht nur für den Wähler, sondern er gestaltet mit der Entscheidung wesentlich die Situation und Lebensverhältnisse in unserem Lande.

Zu Ihrer Frage nach der Beteiligungsmöglichkeit des Bürgers im Rahmen von plebiszitären Elementen:

Berlin ist nicht Weimar und dennoch sprechen auch heute noch gravierende Gründe gegen eine Aufnahme von Volksinitiative, Volksbegehren oder Volksentscheid in das Grundgesetz. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als repräsentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten wir fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene streben wir deshalb nicht an.

Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja - Nein- Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt. Schließlich haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.

Zu Ihrer Frage aus dem Bereich der Grundlagen des Straf- und insbesondere Jugendstrafrechts:

Alle Menschen in Deutschland sollen vor Terror, Kriminalität und Vandalismus geschützt sein. Der Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Bürger ist die ureigenste Aufgabe des Staates. Dabei gilt: Zum Schutz der Bürger vor Kriminalität und den Gefahren des internationalen Terrorismus müssen bestehende Gesetzeslücken geschlossen und Schwächen in der Organisationsstruktur der Sicherheitsbehörden beseitigt werden. Wir wollen zum Beispiel Frauen vor dem Menschenhandel besser schützen und werden eine Strafvorschrift einführen, in der die sexuelle Ausbeutung von Opfern des Menschenhandels explizit unter Strafe gestellt wird.

Erziehungsaspekt und Strafe sind insbesondere bei jugendlichen Straftätern untrennbar miteinander verbunden. Bei jugendlichen Straftätern sind schnelle und konsequente staatliche Reaktionen und eine rasche Verurteilung notwendig. Dies beeindruckt den jugendlichen Straftäter in der Regel mehr als die eigentliche Strafe, vor allem wenn diese erst nach Monaten verhängt wird. Wir gehen konsequent gegen die hohe Kinder- und Jugendkriminalität vor, indem wir dafür sorgen, dass das allgemeine Strafrecht in der Regel bei Heranwachsenden angewendet wird. Wir werden das Höchstmaß der Jugendstrafe auf 15 Jahre erhöhen, die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden ausweiten und im Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung einführen. Jugendlichen Gewalttätern muss rechtzeitig und mit der gebotenen Konsequenz begegnet werden können.

Zu Ihrer Frage nach der Haltung gegenüber dem Journalismus:

Presse- und Meinungsfreiheit sind das Fundament der Demokratie. Wir wollen freie und unabhängige Medien, die mit einem verantwortungsbewussten Umgang des in der Verfassung garantierten Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit zu einer wirksamen Kontrolle staatlicher Macht beitragen und gleichzeitig für die Informationsfreiheit der Bürger sorgen. Voraussetzung für eine funktionsfähige Medienordnung ist die Vielfalt der Medienangebote, die sowohl durch eine entschlossene Anwendung des Kartell- und Medienrechts als auch durch Rahmenbedingungen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sichern, gewährleistet werden muss.

Die Unabhängigkeit der Medien ist durch freiheitliche Mediengesetze, privatwirtschaftliches Engagement, den Markt als Korrektiv und staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert. Die Freiheit der Medien muss mit Verantwortung bei der Vermittlung von Informationen gepaart sein. Journalismus ist keine Mission, sondern professioneller Dienstleistungs-Auftrag der Information. Journalisten müssen sich der Wahrheit, nicht der Sensation verpflichten. Journalisten haben eine große gesellschaftliche Verantwortung in einer komplizierter werdenden Welt, die immer mehr Orientierung benötigt. Insbesondere in den elektronischen Medien gerät diese Verantwortung allzu oft in Vergessenheit. Es ist deshalb eine lohnende Aufgabe, ein Gegengewicht zu setzen und einer Form des Journalismus wieder zu seinem Recht zu verhelfen, der seine öffentliche Funktion wirklich erfüllt, nämlich zu informieren, auch zu kontrollieren, zu kritisieren und damit zur Meinungsbildung und zur richtig verstandenen Integration der Gesellschaft beizutragen. Die CDU Deutschlands wird alles dafür tun, diesen Ansprüchen in den kommenden vier Jahren näher zu kommen.

Zu Ihrer Frage nach der Transparenz parlamentarischer Arbeit:

Politisches Handeln setzt in einer Demokratie die Urteilsfähigkeit des mündigen Bürgers voraus. Davon kann nur dann ausgegangen werden, wenn dieser die Möglichkeit hat, sich umfassend über staatliche Zusammenhänge zu informieren. Deshalb soll die Politik wieder transparenter werden und der Bürger die Möglichkeit haben, die parlamentarische Debatte zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz

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