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Friedrich Merz
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Frage von Theo S. •

Frage an Friedrich Merz von Theo S. bezüglich Bundestag

Sehr geerhter Hr. Abgeordneter,

1.) Allein der Bund hat im vergangenen Jahr ca. 40 Milliarden Euro zusätzliche Schulden angehäuft.

Aufgrund der Tatsache, dass die Bevökerung der BRD in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird ist erstens mit weniger Konsumenten und zweitens mit weniger Steuerzahlern, also mit weniger Einnahmen in der Zukunft zu rechnen.

Frage: Wie sollen die Schulden der Vergangenheit getilgt werden, wenn jährlich neue Schulden hinzukommen?

2.) Der Staat allerdings mutet seinen Bürgern Jahr für Jahr zu, weniger Geld zur Verfügung zu haben. ( durch Erhöhung der Ökosteuer, arbeitnehmerseitige Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge usw.)

Frage: Vor diesem Hintergrund ist es durchaus gerechtfertigt, dass der Staat in Zukunft weniger Geld ausgibt. wie stehen Sie dazu?

3.) Der Bundestag ist mit ca. 600 Abgeordneten ca. 1,5 mal so groß wie das Repräsentantenhaus der USA, obwohl diese ca. 3 mal mehr Einwohner haben.

Frage: Wie stehen Sie zu einer Verkleinerung des Parlamentes auf ca. 240 Abgeordnete?

4.) Die Abgeordneten des deutschen Bundestages bestimmen durch Gesetze über die Sozialversicherungen und Rentenversicherungen, sind allerdings nicht in diesen versichert.

Frage: Wie stehen Sie zu folgendem Vorschlag?: Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ebenso in der Arbeitslosen- und der gesetzl. Krankenversicherung. Sie entrichten Ihre Beiträge an diese und erhalten daraus Leistungen wie jeder andere Bundesbürger auch. Da alle Bürger gleich sind sollten Sie das auch bei der Versorgung sein.

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworten möchte.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich teile Ihre Sorgen um die Verschuldung unseres Landes. Diese Bundesregierung hat seit 1998 den Schuldenstand um mehr als 370 Milliarden Euro erhöht. Damit ist der Schuldenstand des Bundes unter Rot-Grün auf 862 Milliarden Euro gestiegen. Tag für Tag muss der Bund mehr als 100 Millionen Euro Zinsen zahlen. Jedes Kind kommt heute mit 17.500 Euro Schulden auf die Welt. Eine solche Politik belastet die Zukunftschancen der nächsten Generation. Rekordarbeitslosigkeit und Nullwachstum, für die Rot-Grün ausschließlich die Verantwortung trägt, haben den Bundeshaushalt an den Abgrund geführt. Die Verschuldung des Bundes ist geradezu explodiert, obwohl Rot-Grün in bisher unerreichtem Umfang und mit rücksichtslosem Tempo die letzten Vermögensreserven des Bundes verschleudert hat. Der Bundeshaushalt befindet sich in der dramatischsten Schieflage in der Nachkriegsgeschichte. Das strukturelle Defizit, also die Differenz zwischen den regelmäßigen Einnahmen und den Ausgaben, liegt inzwischen bei rd. 60 Mrd. €. Verfassungsbruch und Verstoß gegen den Europäischen Stabilitätspakt sind unter Rot-Grün zur Regel geworden.

Deutschland muss als eine der führenden Wirtschaftsnationen der Welt durch eine ebenso nachhaltige wie ideenreiche Haushaltspolitik wieder Benchmark für die internationalen Finanzmärkte werden. Die Staaten, die der Eurozone beitreten wollen, blicken mit großen Erwartungen auf die Finanz- und Wirtschaftspolitik unseres Landes. Gelingt es Deutschland, wieder auf den Pfad der fiskalischen Stabilität zurückzukehren, wird dies ein Beispiel geben, dem andere folgen werden. Deutschlands Scheitern wäre fatal. Die dramatische Entwicklung in unserem Land kann und muss umgekehrt werden, damit wir unsere Volkswirtschaft in die Lage versetzen, ihre Chancen wieder zu nutzen. Mit Gerhard Stoltenberg hatte die Union den Bundeshaushalt 1989 in die Nähe der Schuldenfreiheit geführt. Heute sind die Ausgangsbedingungen ungleich schwieriger. Aber mit einem beherzten Wechsel in der Haushaltspolitik, deren Prinzipien in allen anderen Politikbereichen uneingeschränkte Geltung haben müssen, sind ausgeglichene Haushalte und nachhaltige finanzpolitische Stabilität möglich. Gerade in der Haushaltspolitik gilt: Wir müssen vieles grundlegend anders machen, damit es grundlegend besser wird. Der drohende Staatsbankrott lässt sich nur durch einen grundlegenden Politikwechsel abwenden: In der Haushaltspolitik werden wir einen Kurs des eisernen Sparens und der strikten Ausgabendisziplin einschlagen. Denn die Rückführung überbordender öffentlicher Ausgaben ist Voraussetzung, nicht Hindernis für wirtschaftliches Wachstum. Darüber hinaus werden wir durch weitreichende Strukturreformen eine konsequente Wachstumspolitik verfolgen. Gleichzeitig wollen wir bei den Ausgaben neue Prioritäten setzen, von den konsumtiven hin zu den investiven Ausgaben umschichten, insbesondere zu Gunsten von Forschung, Bildung und Innovationen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir wollen eine durchgreifende Steuerstrukturreform, die durch die Absenkung der Tarife zu international wettbewerbsfähigen Steuersätzen führt. Gleichzeitig soll durch den Abbau steuerlicher Subventionen das Steuerrecht nachhaltig vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Unsere Steuerstrukturreform ist Teil der umfassenden Strukturreformen, durch die wir Anreize für mehr wirtschaftliches Wachstum und damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland geben wollen. Unser Ziel ist, dass ein wirtschaftliches Wachstum wieder zu einem entsprechenden Anstieg des Steueraufkommens führt. Deutschland als Standort muss auch steuerrechtlich wieder wettbewerbsfähig werden, so dass die wirtschaftliche Leistung, die in Deutschland erbracht wird, auch hier versteuert wird. Die Union hat sich einem strikten Konsolidierungskurs verpflichtet. Es muss wieder – für alle Ausgabenbereiche - der Grundsatz des ordentlichen Wirtschaftens gelten: Die Einnahmen bestimmen die Ausgaben, nicht umgekehrt. Dazu gehört ein konsequenter Abbau von Subventionen und steuerlichen Vergünstigungen.

Zu Ihrer dritten Frage: Vergleiche hinsichtlich der Anzahl der Abgeordneten mit dem amerikanischen System sind nur bedingt zulässig. Denn die Verfassung der USA sieht für den Bund als Regierungsform die präsidiale Demokratie vor. An der Spitze der Regierung steht der Präsident, der, vermittelt über Wahlmänner, von den amerikanischen Bürgern auf vier Jahre gewählt wird. Der Kongress ist die gesetzgebende Gewalt im politischen System der Vereinigten Staaten. Er besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Jeder der 50 Einzelstaaten entsendet ungeachtet der Einwohnerzahl zwei Vertreter in den Senat, die von der stimmberechtigten Bevölkerung dieser Staaten gewählt werden. Das Repräsentantenhaus hat über 400 Abgeordnete, die für zwei Jahre gewählt werden. Die Einzelstaaten entsenden etwa so viele Mitglieder, wie es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.

Der Deutsche Bundestag hat sich zur 15. Wahlperiode verkleinert. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Anzahl müssten die Wahlkreise extrem vergrößert werden, was wiederum die Repräsentation des einzelnen Bürgers sehr einschränken würde.

Zu Ihrer vierten Frage: Es ist richtig, dass Abgeordnete nach gegenwärtiger Rechtslage nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind, sondern von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit erhalten. Mit Erreichen des 65. Lebensjahres haben ehemalige Abgeordnete Anspruch auf Altersversorgung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie mindestens acht Jahre dem Bundestag angehört haben. Der Anspruch auf Altersentschädigung kann mit jedem über eine Mitgliedschaft von acht Jahren hinausgehenden Jahr auch ein Jahr früher geltend gemacht werden, maximal jedoch ab der Vollendung des 55. Lebensjahres.

Bezüglich der Altersversorgung der Abgeordneten kann ich mir durchaus vorstellen, dass wir dem Beispiel des Landtags in Nordrhein-Westfalen folgen und die Altersversorgung von den Abgeordneten selbst finanzieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz

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