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Frage von Jens B. •

Frage an Friedrich Hofmann von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme zu folgenden Fragen.

Welche Position vertritt Ihre Partei in Hinsicht auf das Bundesteilhabegesetz?

Wo sehen sie Menschen mit Handicap, die heute in Stationären Wohnformen leben und als Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, in 5 Jahren?

Wie soll das BTHG ihrem Wahlprogramm entsprechend während der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden?

Gibt es ein Wahlprogramm ihrer Partei in leichter Sprache?

Vielen Dank

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Antwort von
MLPD

Menschen mit Behinderungen sind nach dem Kommunistischen Ideal vollständig gleichberechtigte und gleichwertige Menschen, deren Würde in jeder Hinsicht zu achten ist. In dieser Hinsicht enthält die UN-Behindertenrechtskonvention einen richtigen Anspruch. Dieser Anspruch kollidiert aber mit der Kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, in der der Mensch grundsätzlich danach beurteilt wird, ob er für die kapitalistische Ausbeutung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Schon die Diskriminierung von Frauen ist deshalb systembedingt. Sie erhalten weniger Entgelt, weil sie wegen Kindern und Familie nicht uneingeschränkt ausbeutbar sind. Wer zu alt ist für die Ausbeutbarkeit oder wer durch Behinderungen eingeschränkt ist, gilt grundsätzlich für das Kapital als minderwertig. Das können auch keine Reden und keine Gesetze aufheben. Gleichwohl können und müssen wir um die volle Teilhabe und Gleichberechtigung kämpfen!
Das Bundesteilhabegesetz von Ende 2016 bringt kleine Fortschritte für Behinderte, aber auch weiterhin große Ungerechtigkeiten und teilweise sogar Verschlechterungen. Es war hart umkämpft, sehr viele Menschen haben um ein besseres Gesetz gekämpft. Insbesondere ist das Recht auf individuelles, selbstbestimmtes Leben sehr eingeschränkt. Es steht immer noch im Raum, dass Hilfen davon abhängig gemacht warden sollen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt ist. Die grundsätzliche Kritik brachte damals der "Paritätische" in einer Erklärung vom 8.9.2016 auf den Punkt: "Im Mittelpunkt steht die Verwertbarkeit der Arbeitskraft und eben nicht die Teilhabe für alle." Sogar das Wahlrecht war eingeschränkt, was erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 geändert wurde!
Daraus ergibt sich natürlich Handlungsbedarf. Wir brauchen eine Veränderung des Bundesteilhabegesetzes, was bekanntlich ein Bundesgesetz ist. Dabei geht es besonders um individuelle Rechte, das Recht auf individuelles Wohnen und Leben mit den entsprechenden Hilfen z.B. für Hör- und Sprachbehinderte im Alltag. Dafür werde ich mich im Wahlkampf und ggf. im Landtag einsetzen. Es geht also nicht nur um die Umsetzung des Gesetzes, wo auch noch viel zu tun ist, sondern um seine Verbesserung! Ich kämpfe um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Hier wird oft für ein lächerliches Entgeld harte Arbeit für die kapitalistische Produktion abverlangt. Viele Konzerne lassen hier billig produzieren. In der Produktion bei Opel, wo ich beschäftigt bin, sind die Arbeitsbedingungen so, dass Behinderte in der Regel nicht arbeiten können und dass sogar junge und gesunde Menschen durch die Arbeit behindert gemacht werden. Ich kämpfe auch als Betriebsratsmitglied darum, dass die Arbeitsbedingungen nicht nur für Gesunde erträglich sind, sondern dass auch Behinderte gleichwertig mitarbeiten können.
Unser Wahlprogramm ist in relativ verständlicher Sprache verfasst. Leider war es uns aber noch nicht möglich, eine Version in leichter Sprache heraus zu bringen. Das müssen wir noch besser und stärker werden, wozu jede Unterstützung willkommen ist.