Frage von Martin W. • 30.01.2019
Antwort von Friedlinde Gurr-Hirsch CDU • 12.02.2019
(...) Zur Bewertung von Rechtschreibfehlern in Nachschriften möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. (...)
(...) Zur Bewertung von Rechtschreibfehlern in Nachschriften möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. (...)
(...) Das derzeitige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Kein anderes Wahlrecht fördert eine starke Verankerung einer Kandidatin oder eines Kandidaten in ihrem/seinem Wahlkreis so wie das baden-württembergische, da hier auch Kandidatinnen Kandidaten, die nur knapp in der Mehrheitswahl unterlegen sind, noch ein Mandat erringen können. (...)
Sehr geehrte Frau Haagen,
Sehr geehrter Herr Zink,
Sehr geehrter Herr Schönwald,