Frage von Anton S. • 20.02.2016
Antwort von Friedlinde Gurr-Hirsch CDU • 22.02.2016
(...) Das derzeitige Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Kein anderes Wahlrecht fördert eine starke Verankerung einer Kandidatin oder eines Kandidaten in ihrem/seinem Wahlkreis so wie das baden-württembergische, da hier auch Kandidatinnen Kandidaten, die nur knapp in der Mehrheitswahl unterlegen sind, noch ein Mandat erringen können. (...)