Frage an Friedlinde Besserer von Stephan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Besserer,
wie stehen Sie zu Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem sog. Integrationshintergrund, welche ganz oder teilwiese über einen längeren Zeitraum (sagen wir länger als 1 Jahr) von staatlichen Sozialleistungen, insbesondere ALG-II, leben?
Diese machen immerhin einen erheblichen Anteil der Sozialleistungsbezieher und somit der Staatskosten aus.
MFG
S. Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für die interessante Frage, bei der es um die "importierte Armut" geht.
Sie haben völlig recht: Das Bonner Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) hat die Meldungen und Statistiken über wachsende Armut in Deutschland genauer unter die Lupe genommen. Fazit: Die Zunahme der "armen" Bevölkerung und das Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich ist zu einem großen Teil Folge der Einwanderung. So geht die Zunahme der einkommensschwachen Bevölkerung seit 1996 zu fast drei Vierteln auf Einwanderung zurück, wie die Studie des Bevölkerungswissenschaftlers Meinhard Miegel nachweist: Die Zahl der Einkommensschwachen ist in den letzten zwölf Jahren um 4,1 Mill. gestiegen, gleichzeitig ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund um 3,5 Mill. gewachsen. 83 % davon, also gut 2,9 Mill., gehörten 2006 zu den Einkommensschwachen. Auch die Kinderarmut ist in erster Linie einwanderungsbedingt.
Das Schrumpfen der Mittelschicht von Beziehern mittlerer Einkommen geht dagegen zu einem großen Teil auf den Rückgang der deutschstämmigen Bevölkerung um 2,8 Mill. Menschen zurück. Diese schrumpfende Mittelschicht trägt zugleich die Hauptlast der Sozialtransfers, ohne die die (importierte) Armut noch größer wäre, und steht dadurch zweifach unter Druck.
Damit bestätigt sich der Politikansatz der Republikaner: Wirksame Armutsbekämpfung geht nicht ohne eine grundlegend andere Bevölkerungs- und Einwanderungspolitik.
So sind wir dagegen, dass "Gäste" des Landes, die nie einen Cent in den Solidartopf eingezahlt haben, in gleicher Weise - teilweise noch besser - behandelt werden wie die, die während ihres ganzen Arbeitslebens für sich gesorgt und den Sozialtopf gefüllt haben. Arbeitnehmer aus dem Ausland dürfen nur angeworben werden, wenn sie entsprechende Qualifikationen besitzen und durch intensive Bemühungen keine Arbeitskräfte im Inland gefunden werden können. Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sind zeitlich zu befristen und an den ursprünglichen Arbeitsplatz zu binden. Nach Ablauf der Frist oder bei Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses endet automatisch die Aufenthaltsberechtigung. Für Familienzuzug gilt diese Regelung entsprechend.
Für Ausländer, die bereits im Bezug von ALG II sind, muss es Rückkehrhilfen geben und eine Neuauflage des Rückführungsprogramms von 1983. Wir sind für Beendigung des Aufenthalts von integrationsunwilligen Ausländern, wie etwa islamische Fundamantalisten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedlinde Besserer