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Friedbert Pflüger
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Frage von Thomas B. •

Frage an Friedbert Pflüger von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,
hinsichtlich der stetig steigenden Gefangenenzahlen im Jugendvollzug, bei gleichzeitigem massiven Stellenabbau, ist der Erziehungsauftrag gemäß Jugendgerichtsgesetz m. E. nicht mehr umzusetzen.
Wie betrachten Sie diese Entwicklung ?
Um der Überbelegung im Jugendstrafvollzug zu begegenen, ist der Jugendstrafanstalt Berlin ein zusätzlicher Bereich (ca. 80 Haftplätze) zugesprochen worden. Allerdings ist bislang kein Personal für die Inbetriebnahme des Bereiches in Aussicht gestellt.
Wie kann ein neuer Bereich ohne das nötige Personal eröffnet werden ?
Mit freundlichem Gruß
Thomas Bestmann
Personalratsvorsitzender
der JSA Berlin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bestmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich sehe die Entwicklung der Belegungszahlen im Berliner Jugendvollzug mit großer Sorge. Aufgrund der bestehenden Überbelegung in der Jugendstrafanstalt ist die Einrichtung neuer Haftplätze unumgänglich. Es ist daher zu begrüßen, wenn der JSA ein zusätzlicher Bereich mit ca. 80 Haftplätzen zugesprochen worden ist. Sinn macht dies natürlich nur, wenn gleichzeitig das für die Inbetriebnahme erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist mir die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise der Senatsverwaltung für Jusitz vollkommen unverständlich. Dieser Mißstand ist umgehend durch entsprechende Personalumschichtungen zu beseitigen!

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger