Frage an Friedbert Pflüger von Klaus-Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Pflüger,
hier eine ergänzende Anfrage zu meiner am 04.09.06 gestellten Frage. Im Schofeg.G.§3 heißt es:"der BSM gehört als Gewerbe- treibender dem Handwerk an". Wenn der BSM dem Handwerk angehört, handelt es sich also um ein privates Monopol. Das verbietet der§24 der Berliner Verfassung. Deshalb die Frage; seit wann sind private Gewerbetreibende eine Behörde oder wer stattet sie mit diesen Rechten aus ?
mfg. K.Bottke
Sehr geehrter Herr Bottke,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Schornsteinfegerwesen ist in Deutschland öffentlich-rechtlich geregelt. D.h., dass private Personen mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben beliehen werden. Soweit sie diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen, handeln sie als Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Eine gute Darstellung über das Schornsteinfegerwesen bietet im übrigen der Internetauftritt http://www.schofeg.de/bild-der-schornsteinfeger.html#gesetz.
Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger