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Friedbert Pflüger
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Frage von Viviane A. •

Frage an Friedbert Pflüger von Viviane A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pflüger,
In letzter Zeit wird in der Presse immer wieder von gewaltvollen Jungendlichen berichtet, die noch nicht unter das Jungenstrafgesetz fallen, weil sie zu jung sind.
Beispiel dafür ist unter anderem eine 13-Jährige, die Mitte August mit anderen ‚Kindern’ ein Jugend-Hotel in Berlin-Tiergarten überfallen hat. Da ist es noch einmal glimpflich ausgegangen, da niemand zu schaden kam, aber es hätte auch anders sein können. Auch wenn es mehr als nur erschütternd ist, dass ein 13 Jahre altes Mädchen schon in mehr als 25 Fällen für Gewalt- und Eigentumskriminalität als dringend tatverdächtig gilt.
Ein anderer Fall ist der von Lara S., einer ebenfalls 13 jährigen Intensivtäterin, die im Mai eine junge Frau krankenhausreif schlug.
In beiden Fällen sind die Täter zu jung um vom Jugendstrafgesetz erfasst zu werden.
Was gedenken Sie gegen diese Jungendkriminalität (ich weigere mich, jemand, der zu so etwas fähig ist als Kind zu bezeichnen) in Berlin zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Viviane Adolph

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Adolph,

ich stimme Ihnen zu - das derzeitige Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren entspricht vielfach nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist heute im Alter von 12 Jahren mehrheitlich weiter voran geschritten als vor 20 oder 30 Jahren. Die Berliner Union tritt daher für eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre ein. Derzeit sind den Ermittlungsbehörden bei Straftätern zwischen 12 und 14 Jahren mangels strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten die Hände gebunden. Dies sollte auf Dauer keinen Bestand haben. Selbstverständlich wird im Rahmen der Bestrafung von Kindern und Jugendlichen dieses Alters auf die Besonderheiten dieser Personengruppe einzugehen sein. Insbesondere innerhalb des Vollzugs. Mir geht es nicht darum, 12-14jährige für Jahre ins Gefängnis zu stecken! Ich will die Machtlosigkeit - und vielfache Frustration - der Ermittlungsbehörden zu beenden. Ich bin mir sicher: Eine frühe (maßvolle) Sanktion kann junge Täterinnen und Täter noch auf den rechten Weg bringen. Sind erst Jahre mit einer Vielzahl von Straftaten vergangen, die für den Täter folgenlos blieben, ist eine Aussicht auf Besserung der Persönlichkeit leider nur zu oft aussichtslos.

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger