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Friedbert Pflüger
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Friedbert Pflüger von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,

Ihre Zahlenangaben zur ev. Kirche rufen Erstaunen hervor. Gestatten Sie darum einige Konkrete Rückfragen:

1. Welchen Haushaltsaufstellungen welcher Landeskirche haben Sie die Zahlen eigentlich entnommen? Ist Ihnen aufgefallen, dass man bei Ihren Aufzählungen nur auf 72% enthält? Da stimmt doch was nicht.

2. Sie wurden nach den Zahlen für die Leistungen der Kirchen in dem Bereich gefragt, den diese selbst als Soziale Dienste bezeichnen. Kennen Sie die Zahlen nicht? Warum werfen Sie verschleiernd die Zahl 38,4% in die Debatte? Diese umfassen auch die Seelsorge, Wissenschaft, Bildung, also etwas ganz anderes .

3. Sie schreiben: "...Der Staat unterstützt die Kirchen wie jede andere gesellschaftliche Gruppe bei der Durchführung ihrer Aufgaben ..."
Kann man diese Aussage noch aufrecht erhalten, wenn der Staat die beiden großen Kirchensteuer-Kirchen jedes Jahr mit 3,75 Milliarden (2004) subventioniert. Auf so viele Euros muss der Finanzminister nämlich verzichten, weil die Kirchensteuer in voller und unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar ist, vgl. die Angaben auf der Webseite des Vereins zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V., (www.kirchensteuern.de)
Trifft Ihre Aussage noch zu, wenn man bedenkt, welche Steuerprivilegien der Staat den Kirchen einräumt, z.B. keine Grunderwerbsteuer, keine Gewerbesteuer usw.
Das mag man ja für sinnvoll halten, aber: kann es sein, dass Sie das gar nicht wußten?

Wenn Sie bitte auf die drei Fragen getrennt eingehen würde, wäre das sehr hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Halfmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Halfmann,

die Angaben in meiner Antwort an Frau Großmann beruhen auf den Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen. Frau Großmann hat nach den Ausgaben für "Soziale Dienste" gefragt. Dazu würde ich auf jeden Fall die Kindertagesstätten (15,8%), die gemeinde- und übergemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (12,1%), die gemeindediakonische Arbeit (5,7%), Bildungswesen und Wissenschaft (2,7%) und die Diakonie- und Sozialstationen (2,1%) zählen. So setzen sich nach meiner Ansicht die kirchlichen Ausgaben für Soziale Dienste zusammen, und ich teile daher nicht Ihre enge Auffassung von dem, was sozial ist. Selbst den Pfarrdienst, der zum größten Teil aus der Seelsorge besteht, kann man ohne weiteres zu den sozialen Diensten zählen. Dieser macht mit dem Religionsunterricht 20,7% aus. In diesem Zusammenhang, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß die Dienste der Kirche allen Hilfesuchenden offenstehen. 13,0% der Einnahmen werden für die Unterhaltung der häufig unter Denkmalschutz stehenden Grundstücken und Gebäuden ausgegeben. Weitere Ausgaben bestehen aus sonstigen Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, (9,6%), Leitung und Verwaltung (7,4%), Vermögensverwaltung (3,6%), Ökumene und Weltmission (2,4%), Friedhofwesen (2,2%), den sonstigen besonderen kirchlichen Diensten (1,8%) und der Öffentlichkeitsarbeit (0,9%). Diese Prozentzahlen beziehen sich auf die Gesamtausgaben der ev. Kirche in Deutschland. Die Kirchensteuereinnahmen machen dagegen rund 40,7% der Gesamteinkünfte aus. Nach § 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) können Ausgaben zur Förderung religiöser und kirchlicher Zwecke als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie an Religionsgemeinschaften gerichtet sind, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Damit erhält unter anderem auch der Zentralrat der Juden dasselbe Steuerprivileg. Natürlich ist die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer als Sonderabgabe absetzbar. Der Gesetzgeber privilegiert damit Institutionen, die nach seinem Ermessen wichtige gesellschaftliche Aufgabenbereiche erfüllen. Die CDU fühlt sich als Partei dem christlichen Menschenbild verpflichtet und würdigt und unterstützt die wichtige Funktion, die die christlichen Kirchen in unserer Gesellschaft übernehmen.

Mit besten Grüßen

Friedbert Pflüger