Frage an Friedbert Pflüger von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,
sie haben einen Fragesteller wegen zu häufiger Fragen disqualifiziert. Aber nicht nur mir sondern auch Anderen ist aufgefallen:
Sie provozieren durch unvollständige Antworten oder durch das "Übersehen" von Fragen zusätzliche Mails.
Die disqualifizierte Person hat Fragen gestellt, die auch aus meiner Sicht interessant sind. Deshalb frage ich Sie jetzt:
Wenn Sie bei GoogleWeb DER SKANDALÖSE GELDTRANSFER AN DIE KIRCHEN eintragen, finden Sie einen Artikel von rbi-aktuell/Berliner Umschau: In welcher Höhe ist Berlin an dieser Verschwendung öffentlicher Mittel beteiligt?
Trifft es zu, dass nur rund 10 % der Kirchensteuer für Soziale Dienste verwendet werden?
Wie hoch ist der kirchliche Finanzierungsanteil in kircheneigenen Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten?
Trifft es zu, dass diese Einrichtungen ganz oder fast vollständig durch Leistungsentgelte und Staatszuschüsse finanziert werden?
Was werden Sie im Hinblick auf den erwähnten Artikel tun, um die Verschwendung öffentlicher Mittel zu bekämpfen?
Damit auch ich nicht Zielscheibe von Vorwürfen werde, erkläre ich hiermit: Dies ist meine letzte Mail an Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
ich habe den von Ihnen angesprochenen Artikel gelesen und kann die dort erwähnten Zahlen nicht bestätigen. Die evangelische Kirche Deutschlands beispielsweise gibt für ihre Kindertagesstätten, Diakonie, Kinder- und Jugendarbeit, für Gemeindearbeit sowie Bildungswesen und Wissenschaft ca. 38,4 % ihrer Einnahmen aus. Hinzu kommen 20,7 % für den Pfarrdienst und Religionsunterricht. Die restlichen Einnahen schlüsseln sich unter anderem für die Unterhaltung denkmalgeschützter Gebäude (13%), Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Altersvorsorge der Mitarbeiter sowie dem Friedhofswesen auf. Alle diese sozialen Dienstleistungen stehen den Gemeindemitgliedern, aber auch allen anderen Hilfesuchenden offen. Wie Sie wissen, stellt die Kirchensteuer keine Zwangs-, sondern eine freiwillige Abgabe dar, für deren Einziehung durch den Staat die Kirchen eine Gebühr entrichten müssen. Der Staat unterstützt die Kirchen wie jede andere gesellschaftliche Gruppe bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Der Staat verdeutlicht damit seine Stellung als Kultur- und Sozialstaat und betont die notwendige Mitwirkung der Kirchen, die einen nicht unerheblichen Beitrag zur kulturellen, sozialen und ethischen Ausgestaltung unserer Gesellschaft leisten. Die Finanzierung der sozialen Dienste ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe von Kirche und Sozialstaat. Im Rahmen der Subsidiarität betraut der Staat soziale Werke, wie Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt sowie die im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossenen Institutionen mit der Erfüllung dieser Aufgaben. Die Finanzierung der Krankenhäuser, die in der Regel kostendeckend arbeiten, erfolgt über die Leistungen der Krankenkassen, die der Kindergärten zu je einem Drittel durch Eltern-, Kommunalbeiträge und Kirchensteuern. Die CDU beruft sich auf ein christliches Menschenbild und steht beispielsweise für die werteorientierte Ausbildung unserer Kinder und die Beibehaltung des Wahlpflichtfaches Religion an Berliner Schulen. Wir betonen und würdigen damit die wichtige gesellschaftspolitische Rolle, die die Kirchen in unserem Land erfüllen.
Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger