Portrait von Friedbert Pflüger
Friedbert Pflüger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Friedbert Pflüger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael D. •

Frage an Friedbert Pflüger von Michael D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,

nach Art. 33 II i.V.m. Art. 3 III GG und den entsprechenden Beamtengesetzen dürfen Beamten- und Richterstellen nur nach persönlicher Qualifikation und fachlicher Leistung, neuerdings auch nach dem Nichtraucherstatus, nicht aber wegen einer Parteizugehörigkeit vergeben werden. Hierin findet sich ein Kern rechtsstatlich-demokratischer Errungenschaften, der bundesweit nicht weniger als in Berlin faktisch außer Kraft gesetzt scheint durch die sogenannte Ämter- und Versorgungspatronage. Vor diesem Hintergrund wüßte ich gerne, welchen Einfluß die Berliner CDU auf die Besetzung von Beamten- und Richterstellen bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof, aber auch auf Ministerialbeamte und Staatssekretäre nimmt, auf die Erstellung von Schöffenlisten, die Zusammensetzung der Rundfunkräte - kurz die parteipolitische Besetzung von Schlüsselstellen im gesamten öffentlichen Dienst einschließlich Schulen, Staatsanwaltschaften bis hin zu Sparkassen, Stadtwerken, Landesbanken, Lottogesellschaften etc. pp.

Sehen Sie in der Ämter- und Versorgungspatronage die Gefahr von Verfassungsbruch, die Auswahl der Kontrolleure durch die zu Kontrollierenden, schließlich die Zersetzung grundlegender demokratischer Strukturen mit der Folge schwerster gesellschaftlicher Lähmung, Parteiverdrossenheit und Abwendung von der Demokratie? Wenn ja, was unternimmt die CDU dagegen?

Mit freundlichen Grüßen aus Frohnau - Michael Deike

Portrait von Friedbert Pflüger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deike,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich muss die Einstellung in jedes öffentliche Amt gemäß der Eignung, der Befähigung und fachlichen Leistung der jeweiligen Bewerber erfolgen. Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zu betrachten ist etwa die Ausbildung der Bewerberinnen und Bewerber und die berufliche und persönliche Qualifikation für eine bestimmte Stelle. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei ist kein solches Kriterium. Sie ist aber auch nicht Ausweis fehlender Qualifikation. Ihrem Brief entnehme ich tiefe Skepsis gegenüber unserer Parteiendemokratie. Es gibt aber - in allen Parteien - hervorragende Leute, die tagtäglich in ihren Berufen gute Leistungen bringen. Gleichzeitig widmen diese Menschen einen großen Teil ihrer Freizeit der Teilhabe an und Gestaltung von Politik. Davor habe ich großen Respekt!

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger