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Franziska Kersten
SPD
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrte Frau Dr. Kersten,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz wurde vom Kabinett am 21. Juni beschlossen.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz hat das Ziel, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner vereinbart, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Die nun vorliegende Novelle des Gesetzes entspricht dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen der Ampelkoalition für ein Modernisierungs- und Klimaschutzpaket vom 28. März 2023.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen. Im Mittelpunkt stehen nicht länger die Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Vielmehr soll der Blick in die Zukunft ermöglichen, dass bereits bei absehbaren Schwierigkeiten bei der Zielerreichung gegengesteuert werden muss.

Klar ist: Durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmengen gelten und müssen von 2021 bis 2030 über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden. Das Niveau der Klimaschutzanstrengungen bleibt damit gleich, bei der Auswahl der Maßnahmen wird mehr Flexibilität geschaffen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, können die Klimaziele in Gänze schneller und volkswirtschaftlich effizienter erreicht werden.

Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes:

  • Ausblick statt Rückblick – mehrjährige Prognose als neues Instrument: Das Klima-schutzgesetz soll umgestellt werden von Rückblick auf Ausblick. Damit kann besser als bisher überprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Transformationspfad ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Bislang ist beim Mechanismus zur Nachsteuerung entscheidend, wie die Emissionen im letzten Jahr waren: Wurde das Ziel im vorausgegangenen Jahr nicht erfüllt, musste nachgeschärft werden. Das aber wird leicht durch Einmaleffekte verzerrt: In der Pandemie etwa gingen die Emissionen zurück; die Maßnahmen reichten aber nicht um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Diesen verzerrenden Effekt nehmen wir nun raus. Für die Frage, ob mit den beschlossenen Maßnahmen der Kurs auf Klimaziel 2030 zeigt oder nachgeschärft werden muss, soll die Prognose relevant sein.
  • Einführung der sektorübergreifenden Jahresemissionsgesamtmengen als zentrale Steuerungsgröße: Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissions-mengen soll zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamt-rechnung überprüft werden. Zukünftig soll also zuallererst die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein. Wenn diese in der Vorausschau überschritten werden, muss nachgesteuert werden. Dabei haben diejenigen Bundesministerien eine besondere Verantwortung, Maßnahmen vorzuschlagen, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen.
  • Volle Transparenz – Alle Sektoren müssen ihren Beitrag leisten: Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien haben ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Zur Bewertung dienen die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren. Es wird also weiterhin volle Transparenz geben, ob die Sektoren auf dem Minderungspfad sind oder nicht.
  • Stärkung des Expertenrates: Die Rolle des Expertenrates für Klimafragen wird gestärkt. Er wird in Zukunft auch die Prognose validieren und eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen sowie die Entwicklung der Jahresemissionsmengen darstellen. Zudem soll der Expertenrat ein Mandat erhalten, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu machen.

Für eine ausführlichere Antwort möchte ich Sie bitten, sich an Ihre*n zuständige*n Abgeordnete*n der SPD aus Hamburg zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franziska Kersten, MdB

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