Frage an Franziska Junker von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ver.di - OV für den Landkreis Leer, im Dezember 2012
Offener Brief
an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss.
Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen.
Wir sind der Ansicht:
Mitternachts-Shopping und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss?
Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?
DIE LINKE wird nicht um den heissen Brei herumreden: es bleibt für mich und meine Parteigenossen_innen dabei, den eigentlichen "Leistungsträgern" unserer Gesellschaft, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern höchsten Stellenwert einzuräumen, wie es bereits jetzt unsere kommunalen Mandatsträger_innen in Niedersachsen in den Parlamenten vielerorts praktizieren:
zu Frage 1: "Moonlight-" und/oder "Mitternachts-Shopping" sind keine "Events" sondern Werbemaßnahmen der Unternehmen und dienen damit einzig und allein der Gewinnmaximierung auf Kosten der Beschäftigten und deren Familien, sie stellen keinen Sachgrund für verlängerte Ladenöffnungszeiten dar. Die damit verbundenen Arbeitszeitstrukturen sind familienfeindlich und benachteiligen vor allem Alleinerziehende, ob männlich oder weiblich. Sie verbessern auch nicht nennenswert das Einkommen der betroffenen Arbeitnehmer_innen, weil die abgeleisteten Überstunden oft zu Unzeiten als Freizeit abgegolten werden und dazu eventuell noch die Steuerlast erhöhen. Als Landtagskandidatin stelle ich mich solidarisch an die Seite der Gewerkschafter_innen, die gegen solche Auswüchse der kapitalistischen Konsumbranche gerade zu Feiertagen, Muttertag und besinnlichen Festen wie der Adventszeit aufstehen und protestieren, ohne wenn
und aber!
zu Frage 2: Eine Änderung der Handhabung des Ladenschlussgesetzes ist meiner Ansicht nach unumgänglich und dringend erforderlich. Die gesetzliche Regelung der Ladenschlusszeiten wäre ausreichend, wenn die dazu jetzt offenbar möglichen Ausnahmeregelungen weitgehend beseitigt und Verstöße konsequent und spürbar geahndet werden.
zu Frage 3: Eine arbeitnehmerfreundliche Begrenzung der Öffnungszeiten an für die Gesellschaft wichtigen Sonn- und Feiertagen ohne "Event-Ausnahmen" wäre sinnvoll und würde meine Befürwortung finden. "Arbeitnehmerfreundlich" wären Regelungen, die Familien mit Kindern und auch Alleinerziehenden ausreichend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung ohne "Konsumstress" einräumen. Dazu könnten Unternehmen der Verkaufsbranche ihren Teil durch Sponsoring von breit gefächerten Freizeitangeboten ohne Verkauf (aber begrenzt möglicher Werbung) beitragen. Hierbei wären beiderseits die Interessen gewahrt und die vorhandenen Freizeitmöglichkeiten könnten so auch von Müttern/Vätern/Kindern genutzt werden, die nicht immer über genügend Mittel dazu verfügen. Auch für solche Regelungen möchte ich mich als Landtagsabgeordnete einsetzen. Bitte geben Sie mir dazu Ihre
Stimme.