Machen Grüne Unterschiede bei Völkerrechtsverletzern und Kriegsverbrechern?
Sehr geehrte Frau Brantner,
Folter und Verschwindenlassen sind nach dem Völkerrecht Straftaten.
Die USA verstoßen nach wie vor gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen, indem sie nicht dafür sorgen, dass diese Taten aufgeklärt, die Verantwortlichen ermittelt und die Opfer entschädigt werden.
quelle: https://www.amnesty.de/2015/1/13/13-jahre-guantanamo-usa-ignorieren-menschenrechte
1. Wie, bitte ganz konkret, gehen die Grünen und Frau Baerbock gegen Völkerrechtsverletzungen der USA vor?
2. Haben wir überhaupt, außer Lippenbekenntnisse, Willen und Möglichkeiten Völkerrechtsverletzungen der USA zu ahnden?
3. Wie und wo, bitte konkret, werden Kriegsverbrechen der Ukraine thematisiert und international angeklagt?
quelle: https://www.stern.de/politik/ausland/ukraine-krieg--ukrainische-soldaten-filmten-wohl-eigenes-kriegsverbrechen-31766548.html
quelle: https://overton-magazin.de/krass-konkret/ukraine-krieg-begehen-kriegsverbrechen-nur-die-russen/
Mit freundlichem Gruß
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte verzeihen Sie meine verspätete Antwort. Nein, wir Grüne machen keine Unterschiede bei Verletzungen des Völkerrechtes.
Wir unterstützen als Grüne Bundestagsfraktion und das auch fraktionsübergreifend z.B. die Ankündigung von US-Präsident Biden Guantánamo nach mehr als 20 Jahren endlich zu schließen. Denn im Februar 2021 kündigte das Weiße Haus dazu an, das Militärgefängnis einer offiziellen Überprüfung zu unterziehen und es innerhalb seiner Amtszeit schließen zu wollen.
Zweitens, verurteilen wir auch weiterhin völkerrechtswidrige Tötungen z.B. durch bewaffnete Drohnen und andere Waffen aufs Schärfste. Das gilt für die USA ebenso wie für jedes andere Land. Hierzu stehen wir im ständigen Austausch mit den USA. Die USA hat uns wiederholt versichert, sich in Ramstein an das Völkerrecht zu halten.
Zu den begangenen Kriegsverbrechen in der Ukraine im Zuge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges wurde die unabhängige internationale Untersuchungskommission zur Ukraine vom UN-Menschenrechtsrat am 4. März 2022 gemäß Resolution 49/1 eingesetzt, um alle mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und damit zusammenhängende Verbrechen zu untersuchen.
Nach eigenen Angaben besuchten die Ermittlerinnen und Ermittler für den Bericht besuchten 56 Städte, Dörfer sowie Siedlungen und untersuchten Gräber, Orte der Zerstörung, Gefangennahme und Folter sowie Überreste von Waffen. Sie befragten dazu fast 600 Menschen und zogen für ihre Untersuchung verschiedene Dokumente, Fotos, Satellitenbilder und Videos zurate.
Mit besten Grüßen
Franziska Brantner