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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Regina F. •

Frage an Franziska Brantner von Regina F. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Brantner,

mich interessiert, welche Haltung Sie zum noch von Grünen und SPD verabschiedeten Prostitutionsgesetz haben. Damals war beabsichtigt, den betroffenen Frauen mehr Rechte zu verschaffen, tatsächlich aber ist seit Inkrafttreten des Gesetzes Deutschland zu einem in Europa einzigartigen Umschlagplatz für Mädchen- und Frauenhandel geworden, wogegen nicht nur Frauenverbände, sondern auch die Innenminister der Länder seit Jahren dringend Maßnahmen fordern. Bisher habe ich noch von keiner grünen Politikerin gehört, dass man hier Korrekturbedarf sieht oder gar Änderungen plant.

Mit freundlichen Grüßen,
R. Forberger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Forberger,

Vielen Dank für ihr Interesse an meiner Meinung und Ihr engagiertes Eintreten für die Rechte von Frauen.

Das Prostitutionsgesetz von 2002 war ein erster Schritt die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern - aber ich bin der Meinung, dass es noch einigen Verbesserungsbedarf gibt. Es war richtig die Kriminalisierung von Sexarbeit zu beenden. Nun müssen aber noch weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Menschenhandel und Zwangsprostitution noch entschlossener bekämpfen und Prostituierte schützen zu können. Eine Möglichkeit dies zu tun, ist, die Sexarbeit stärker zu regulieren und zwar über das bestehende Prostitutionsgesetz hinaus. Es besteht also durchaus Korrekturbedarf, den wir Grünen auch schon konkret im Bundestag gefordert haben.

Deutschland hat eines der liberalsten Prostitutionsgesetze Europas. Neue Studien zeigen, dass mit der Steigerung der Nachfrage nach Sexarbeit auch, als indirekter Effekt, der kriminelle Menschenhandel zugenommen hat. Aber es war ja gerade ein Ziel des Prostitutionsgesetzes, den illegalen Menschenhandel zurück zu drängen indem man die legale Sexarbeit stärkt. Nur wenn wir eine umfassende Regulierung der Prostitution in Deutschland durchsetzen, kann dies auch gelingen. Eine Möglichkeit wäre Prostitution als Gewerbe zu behandeln und damit auch unter das Gewerberecht zu ziehen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat dies in einigen Änderungsanträgen im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kampf gegen Menschenhandel (2011/36/EU) auch schon im Bundestag gefordert. In den Grünen Anträgen wurden konkrete Auflagen gefordert, welche Kontrollen zum Schutz der Prostituierten erlauben und ausbeuterische Praktiken untersagen. So haben wir Grünen gefordert, eine Dokumentationspflicht einzuführen, die ausbeuterische Praktiken offenlegen kann. Außerdem wollten wir erreichen, dass durch ein Genehmigungsverfahren BetreiberIn und Personal überprüft werden müssen und die Rechtsverhältnisse zwischen BetreiberIn und Prostituierten dokumentiert werden müssen.

Neben der stärkeren Regulierung und Kontrolle der Sexarbeit, muss auch in Deutschland mehr gegen den Menschenhandel und die Zwangsprostitution getan werden. Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel, die am ersten Februar 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der TäterInnen und dem Schutz der Opfer. Zwar hat die Bundesregierung diese Konvention ratifiziert aber keine der notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen. Deshalb hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf (17/10843) vorgelegt, der deutlich macht, was genau zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel erforderlich wäre. Personen, die Opfer von Menschenhandel wurden, wollen wir vor Abschiebungen besser schützen, insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der TäterInnen und Erhellung der Strukturen führen.

Die rechtliche und gesellschaftliche Emanzipation von SexarbeiterInnen und der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution sind meiner Meinung nach kein Gegensatz. Der eingeschlagene Weg des Prostitutionsgesetzes bedarf aber trotzdem Korrekturen. Dazu gehört sowohl die stärkere Regulierung und Kontrolle der Prostitution, als auch ein verstärkter Kampf gegen den Menschenhandel!

Danke noch einmal für Ihre Frage und ich hoffe meine Antwort konnte meine Position zu diesem Thema klären.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Brantner

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