Es gibt immer wieder Meldungen dass Strafgefangene -meist bei Terminen außerhalb der JVA- entfliehen,gibt es keine Möglichkeit ein Gesetz zu schaffen, das eine elektronische Fußfessel vorschreibt?
Ich weiß dass die Überwachung von Straftätern die nicht in einer JVA einsitzen und eine Fußfessel tragen müssen, einiges an Personal und Resourcen benötigt und diese daher sehr "sparsam" angeordnet wird.
Könnte man aber nicht wenigstens für Strafgefangene, die für Arzt- oder Gerichtstermine aus der JVA gebracht werden, eine elektronische Fußfessel mit GPS vorschreiben?
Damit sobald die begleitenden Beamten die Flucht bemerken, derjenige innerhalb von Minuten aufgespürt werden und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.
Eine Suchaktion der Polizei (die aufwendig und kostspielig ist) könnte somit von vornherein verhindert werden und die Justizbeamten könnten per Smartphone direkt auf den Standort des Flüchtigen verfolgen (eine Funktion die die Entfernung auf bspw. max 5 m beschränkt könnte auch etwaige Versuche im Keim ersticken).
Lieber Frank F.
die Diskussion um die elektronische Fußfessel wird immer wieder gerade auch in Präventionsfragen diskutiert. Hier ist die Wirksamkeit immer wieder in Frage gestellt. Im Zusammenhang mit der von Ihnen beschriebenen Situation, des Arztbesuches erscheint der Einsatz von elektronischen Fußfesseln tatsächlich gar nicht so abwegig, gerade um Flucht zu verhindern. Nun ist sicher die Frage, in wiefern der Arztbesuch durch die Fessel eingeschränkt ist. Ich nehme den Vorschlag aber mal mit und finde heraus, welche Argumente bisher dagegen sprachen.
Bis hierhin, herzliche Grüße
Franziska Baum