Frage an Franz Untersteller von Fabian G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Untersteller,
ich komme mit einer Frage bzgl. Ihrer Pressemitteilung "Klarstellung zur Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)" (abrufbar unter: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/90778/ ) vom 03.02.2012 auf Sie zu.
In dieser Pressemitteilung lassen Sie verlauten, dass weder auf dem Gelände der ehemaligen Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) noch des angrenzenden Campus-Nord-Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) ein neues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle errichtet werden soll. Desweiteren lautet die Pressemitteilung:
Die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe GmbH führt gerade eine erneute Erhebung der zu entsorgenden radioaktiven Abfälle durch mit dem Ziel, die noch erforderlichen Lagerkapazitäten festzustellen.
Sie sprechen davon, dass falls sich bei der Abfallerhebung herausstellen sollte, dass tatsächlich die bislang genehmigten Lagerkapazitäten in der HDB nicht ausreichend sind, dann müsste geprüft werden, ob die bestehenden Lagerbereiche „ausgebaut“ werden können. Desweiteren sprechen Sie von weiteren Logistikeinrichtungen wie Pufferlager sowie Handhabungseinrichtungen und –flächen, die nötig werden könnten.
Was meinen Sie mit dem Ausbau genau? Ich bitte Sie höflichst mir folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Lagerstätten genau auf dem Gelände sollen ausgebaut werden?
- Wird die Lagerkapazität dann voraussichtlich die bisherigen 77.000 m3 überschreiten?
- Wird zur Minderung der benötigten Lagerkapazität eine vermehrte Verbrennung und Verdampfung radioaktiver Abfälle und Reststoffen in Betracht gezogen oder ist dies bereits der Fall?
- Was ist der Unterschied zwischen dem bestehenden Zwischenlager und dem von Ihnen genannten Pufferlager?
- Welche Lagerzeiten der radioaktiven Stoffe sind für das Pufferlager vorgesehen?
- Wie viele m3 groß schätzen Sie, wird das neue Pufferlager werden?
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
Mit besten Grüßen
Sehr geehrter Herr Ganz,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wie ich in der Pressemeldung, auf die Sie sich beziehen, bereits deutlich gemacht habe, ist die WAK GmbH dabei, eine umfangreiche Abfallerhebung durchzuführen. Diese Abfallerhebung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Aussage der WAK GmbH liegen jetzt aber erste Daten vor, so dass sie mit ersten Planungen beginnen konnte. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Pläne beim jetzigen Stand der Abfallerhebung noch keineswegs endgültig sind.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Fragen gerne wie folgt beantworten:
• Welche Lagerstätten genau auf dem Gelände sollen ausgebaut werden? Wird die Lagerkapazität dann voraussichtlich die bisherigen 77.000 m3 überschreiten?
Nach aktuellen Informationen der WAK GmbH zeichnet sich die Notwendigkeit einer Erweiterung der Zwischenlagerkapazitäten für radioaktive Abfälle ab. Die WAK GmbH beginnt daher jetzt mit der Planung für die Erweiterung des großen Zwischenlagers um ein weiteres Lagerschiff und des Lagerbunkers um zwei weitere Lagerbereiche. Die WAK GmbH geht davon aus, dass damit dann ausreichend Kapazitäten für die Unterbringung und spätere Handhabung der beim Rückbau der Anlagen der WAK GmbH anfallenden radioaktiven Abfälle geschaffen werden können.
Wenn diese Pläne realisiert werden, geht die WAK GmbH inzwischen davon aus, dass auf dem Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage (WAK) keine Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle notwendig wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass dort ggf. Pufferflächen für die Abgabe von Reststoffen und radioaktiven Abfällen an die HDB geschaffen werden müssen oder aber Umschlagflächen und –einrichtungen für die Ablieferung von Endlagergebinden von der HDB an das Endlager Schacht Konrad.
• Wird zur Minderung der benötigten Lagerkapazität eine vermehrte Verbrennung und Verdampfung radioaktiver Abfälle und Reststoffen in Betracht gezogen oder ist dies bereits der Fall?
Alle sinnvollen volumenreduzierenden Maßnahmen werden bereits heute durchgeführt.
• Was ist der Unterschied zwischen dem bestehenden Zwischenlager und dem von Ihnen genannten Pufferlager? Welche Lagerzeiten der radioaktiven Stoffe sind für das Pufferlager vorgesehen?
„Pufferlagerung“ und „Zwischenlagerung“ umschreiben im Grunde den gleichen Vorgang, nämlich die Aufbewahrung von z.B. radioaktiven Abfällen über einen nicht definierten Zeitraum. Diese Lagerung ist durch die erteilten Umgangsgenehmigungen jeweils erfasst. Bei beiden Lagerformen müssen die vorgesehenen Lagerräume oder -flächen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Begriff „Pufferlagerung“ wird in der Praxis dann verwendet, wenn eine vergleichsweise kurze Lagerzeit vorgesehen ist. Im konkreten Fall sprechen wir bei der WAK von einer Pufferlagerung, wenn die beim Abbau der WAK anfallenden radioaktiven Abfälle bis zum Abtransport zur HDB vorübergehend auf ausgewiesenen Flächen oder in festgelegten Räumen aufbewahrt werden. Diese „Pufferlagerung“ ist notwendig, da die HDB nicht alle anfallenden Abfälle sofort annehmen und verarbeiten kann.
Von „Zwischenlagerung“ ist dann die Rede, wenn die radioaktiven Abfälle z.B. verarbeitet (konditioniert) sind, aber auf absehbare Zeit noch nicht an ein Endlager abgegeben werden können. Zwischenlagerung umfasst aber auch die radioaktiven Abfälle, die noch nicht für ein Endlager endkonditioniert sind, bei denen eine weitere Konditionierung aber in absehbarer Zeit nicht geplant ist, z.B. weil noch zugelassene Endlagerbehälter fehlen.
• Wie viele m3 groß schätzen Sie, wird das neue Pufferlager werden?
Die WAK GmbH lässt sich im Augenblick nur eine Option für die „Pufferlagerung“ offen, da nicht sichergestellt ist, dass die Verarbeitung der radioaktiven Abfälle und die Überführung der Abfallprodukte in die Zwischenlager der HDB mit dem Rückbau der WAK Schritt halten kann. Welche Kapazität ein eventuell notwendiges Pufferlager haben könnte, ist offen. Die WAK GmbH konzentriert sich im Augenblick auf die Erhebung der notwendigen Zwischenlagerkapazitäten bei der HDB.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller