Frage an Franz Untersteller von Vincent S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Untersteller,
vor der Landtagswahl habe ich an Ihre Parteikollegin, Frau Dr. Splett, die Frage nach der Lichtverschmutzung in Baden-Württemberg gestellt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-546-41853--f288957.html#q288957
Nun haben die Grünen die Wahl gewonnen. Und durch die Diskussionen zur „Energiewende“ sind neue Erkenntnisse allgemein bekannt geworden, die auch die Frage nach der Lichtverschmutzung neu aufwerfen: In Deutschland ist an einem Dezemberabend um 17:00 Uhr der Energieverbrauch im Jahr am höchsten; normalerweise erwartet man die jährliche Energiespitze an einem Hochsommertag um die Mittagszeit. An einem Dezemberabend dürfte die öffentliche Straßenbeleuchtung einen bedeutenden Anteil am Energieverbrauch haben – und mit ihr die Lichtverschmutzung einen erheblichen Anteil an der Energieverschwendung.
Wie viel Megawatt an elektrischer Leistung sind in Baden-Württemberg an öffentlicher Straßenbeleuchtung installiert – und wieviel davon verpuffen sinnlos ohne jede Beleuchtungswirkung? Um wie viel könnte die jährliche Energiespitze, die für das Netz so kritisch ist, durch geeignete Verordnungen gegen Lichtverschmutzung abgeflacht werden?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,bild-219203-765006,00.html
Mit freundlichen Grüßen,
Vincent Spallek
Anlage:
http://cielobuio.org/cielobuio/lrl17/visualreg17en.htm
Sehr geehrter Herr Spallek,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Lichtverschmutzung und dem damit einhergehenden Energieaufwand.
Der Begriff Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch von Menschen erschaffene, installierte und betriebene Lichtquellen, deren Licht in den unteren Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut wird. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Art der Umweltverschmutzung.
Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) hat zwar "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" beschlossen. Vom Anwendungsbereich dieser Hinweise ausgeschlossen sind jedoch u.a. Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Es gibt deshalb keine verbindlichen Regelungen über Richtwerte für die Straßenbeleuchtung. Dieser Bereich unterliegt ausschließlich dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der jeweiligen Körperschaft, das das Land zu respektieren hat.
Dem UM liegen keine Daten vor über die in Baden-Württemberg installierte elektrische Leistung für die öffentliche Straßenbeleuchtung. Insofern kann auch nicht festgestellt werden, wie viel Energie an dieser Stelle "sinnlos verpufft".
Nichtsdestotrotz sprechen Sie natürlich einen wichtigen Punkt an: In einer effizienten Straßenbeleuchtung liegt ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Energie und folglich auch von CO2-Emissionen. Darin stimmen das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände überein. Außerdem ist dies ein wichtiger Baustein im kommunalen Klimaschutz und hilft den Kommunen, dauerhaft den Energieverbrauch und damit Kosten zu senken.
Um einen Anreiz für die Kommunen in dieser Richtung zu geben gibt es auf Bundes- und Landesebene Förderprogramme. Das Umweltministerium Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller MdL