Frage an Franz Schindler von Bernhard K. bezüglich Finanzen
1. Frage. Wie kann das sein, das ein Hans Eichel (Ex-Finanzminister) eine sagenhafte Pension von 15.000,-- Euro pro Monat (nichts in die Rentenkasse eingezahlt) und das dreizehn Mal im Jahr und das noch im voraus erhält. Jeder der 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt fragt sich doch, wo die Gerechtigkeit ist. Ich gehe nicht mehr zu Wahl.
2. Frage. Warum werden ab 2009 die Kapitalerträge und Kursgewinne mit pauschal 25 % (Abgeltungssteuer) besteuert. Also ungerechter gehts ja wirklich nimmer. Alle anderen 5 Einkunftsarten werden mit dem pers. Steuersatz versteuert. Jeder Reiche und Superreiche hat einen Sptizensteuersatz. Beispiel: Wenn einer 100.000,-- € Zinseinnahmen pro Jahr hat, dann hat er bisher ca. 50.000,-- € (43 % Steuersatz, 3 % Reichensteuer, 5,5 % Soli und Kirchensteuer) bezahlt. Dieser wird nächstes Jahr nur noch ca. 28.000,-- € Steuern zahlen. Jeder der unter 25 % Steuersatz hat, zahlt seinen pers. Steuersatz. Und schon wieder profitieren die Reichen und Superreichen.
3. Frage. Außerdem redet jeder von der kalten Progression. Warum schafft man Sie nicht ab. Ich hoffe Sie wissen was die kalte Progression ist. Bitte beanworten Sie mir die 3 Fragen.
Sehr geehrter Herr Kemptner,
bei der Beantwortung einer anderen Anfrage ist mir aufgefallen, dass Sie bereits am 07.08.08 einige Fragen an mich gerichtet haben. Ich kann leider nicht mehr nachvollziehen, warum mir Ihre Fragen nicht früher zugegangen sind und nehme jetzt dazu wie folgt Stellung:
1. Ob Hans Eichel wirklich eine Pension von 15000,00 € im Monat erhält, weiss ich nicht. Als ehemaliger Oberbürgermeister, ehemaliger Ministerpräsident und ehemaliger Bundesminister hat er aber sicher hohe Pensionsansprüche erworben. Nach meiner Kenntnis hat es bezüglich der Verrechnung der verschiedenen Pensionsansprüche eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung gegeben. Wie hoch die Pension tatsächlich ist, kann ich nicht beantworten. Ich stimme Ihnen zu, dass Beamtenpensionen im Einzelfall exorbitant hoch sein können, bitte aber auch zu bedenken, dass die Mehrzahl der einfachen und mittleren Beamten deutlich geringere Pensionen erhalten.
2. Die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne dient auch der immer geforderten Steuervereinfachung. Wer einen geringeren pers. Steuersatz als 25 % hat, muss auch keine 25 % Abgeltungssteuer bezahlen, sondern erhält zuviel einbehaltene KESt. zurück. Dennoch stimme ich Ihnen zu, dass die Abgeltungssteuer neue Ungerechtigkeiten schafft.
3. Ich weiss schon, was man unter "kalter Progression" versteht. Die "kalte Progression" könnte theoretisch und praktisch nur durch eine permanente Veränderung des Grundfreibetrages "abgeschafft" bzw. abgemildert werden, was nicht nur gesetzestechnisch äußerst schwierig wäre, sondern auch in der Praxis eine Vielzahl neue Probleme schaffen würde.
Ich möchte Sie abschließend ermuntern, trotz des Ärgers zur Wahl zu gehen. Wahlenthaltung hilft niemandem.
Viele Grüße
Franz Schindler, MdL