Frage an Franz Schindler von Helga S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schindler,
ich hab Fragen zum Fall Mollath.
Ein befangener Staatsanwalt kann ein möglicher Revisionsgrund sein. Um ein faires Verfahren zu ermöglichen, sollte also ein möglicherweise befangener Staatsanwalt von diesem Fall abgezogen werden.
Das ist ein juristischer Grund.
Warum bezeichnen sie das als politischen Grund?
Herr Nehrlich behauptet auch heute noch, wider besseres Wissen, Mollaths damalige Angaben und der Revisionsbericht sind unerheblich, geben keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten. Er suggeriert dadurch, Mollath hätte sich die Geldschiebereien eingebildet, hätte also doch diesen „Schwarzgeldwahn“.
Abgesehen von seiner damaligen Beteiligung ein weiterer Beleg für eine mögliche Befangenheit.
Warum behaupten sie also, der Antrag, Nerlich abzuziehen, sei „Gaga“?
Ist nicht eher das Beharren, Nerlich weiterhin mit dem Fall befasst zu lassen, eine politische Entscheidung?
Sollte nicht im Bemühen, ein wirklich faires Verfahren zu gewährleisten, sogar schon der Anschein von Befangenheit vermieden werden?
Mit freundlichem Gruß
Helga Steckhan