Frage von Christian P. • 03.03.2013
Frage an Franz Schindler von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Träger der Bayrischen Verfassungsmedaille in Gold,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franz Schindler,
verehrter Herr Abgeordneter und Magister iuris:
Entspricht es den Tatsachen, daß hier in Bayern ein weisungsgebundener Staatsanwalt die ihm erteilten Weisungen - ob schriftlich, mündlich oder fernmündlich - in einem gesonderten Ordner zu führen hat, den er nicht einmal dem Gericht vorlegen darf? Ja oder nein
Herzlichen Dank aus Unterfranken
Dr. Christian Petersen
Aschaffenburg
Antwort ausstehend von Franz Schindler SPD