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Franz-Josef Schmitt
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Frage von Kevin S. •

In NRW verlangt eine neue Schutzverordnung von Prostituierten den täglich aktualisierten Nachweis der Coronavirenfreiheit. Würden Sie einer solchen Schutzverordnung für Berlin zustimmen oder nicht?

auch um Menschenhandel, Ausbeutung und ,,Schwarzarbeit" entgegen zu wirken, wurde die Prostitution in Deutschland legalisiert. Nun wird in NRW mit der neuen Corona-Schutzverordnung ein von den Prostituierten selbst zu zahlender Coronatest und die Vorhaltung von Kundendaten zur Rückverfolgbarkeit zur Pflicht (siehe auch T-online; wdr1). Damit ist diese ansonsten anonymisierte Dienstleistung nicht mehr wirtschaftlich möglich und die Prostituierten werden erwerbslos. Würden Sie einer solchen Verordnung in Berlin zustimmen oder gegen eine solche Verordnung sein, um diesem ,,ältesten" Dienstleistungsgewerbe und deren Kundschaft weiterhin die Arbeit. bzw. das Vergnügen ermöglichen?

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Antwort ausstehend von Franz-Josef Schmitt
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