Franz-Josef Ferme
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Frage von Ursula Maria K. •

Frage an Franz-Josef Ferme von Ursula Maria K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferme,

wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html

Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.

Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.

Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal.

Quelle: Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html

Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Ferme, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

U. Knümann

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau Knümann,

danke für diese spannende Frage und Entschuldigung das Sie so lange auf die Antwort warten mussten. Im Moment habe ich eine Menge an Fragenkatalogen diverser Medien abzuarbeiten und habe zwischenzeitlich auch mehrere Gespräche mit Juristen und Kriminalbeamten zum Thema geführt und das dauert halt seine Zeit.

Nun zu Ihrer Frage:

Als einer der Unterzeichner der Petition für ein Wiederaufnahmeverfahren des Herrn Mollath, bin ich schon recht früh auf diesen Fall aufmerksam geworden und habe im Familien und Freundeskreis um Unterstützung ersucht, diese Petition ebenfalls zu unterzeichnen. Im Fall Mollath gab es zu viele Indizien, die dafür sprachen, dass hier das Recht schon sehr weit gedehnt wurde.

Wir von der Alternative für Deutschland fordern, den Rechtsstaat uneingeschränkt zu achten. Staatliche Organe dürfen sich selbst in Einzelfällen nicht über Gesetze und Verträge hinwegsetzen. Vielmehr sind diese nach ihrem Buchstaben und nach ihrem Geist zu respektieren. Parteien sollen am politischen System mitwirken, es aber nicht beherrschen.

Und das ist mittlerweile der springende Punkt, die Parteien haben sich in der Presse- und Medienlandschaft und bis hin zum Bundesverfassungsgericht Positionen erstritten, die eine Einflussnahme der Politik auf die Organe nicht ausschließen kann. Das darf nicht sein.

Nach anregenden, konstruktiven und auch kontroversen Gesprächen mit Juristen und Kriminalbeamten kam schlussendlich heraus, dass unser bestehendes Rechtssystem schon sehr gut ist, jedoch durch direkte und indirekte Einflussnahme der Politik auf die Richter sehr dehnbar geworden ist.

Eine Strafe für z. B. einen Mord muss in Hamburg oder Berlin genauso hart nach dem Geist des Gesetzes bestraft werden wie z. B. in Bayern.

Was wäre die Lösung?

Ein Lösungsansatz wäre eine Art selbstverwaltendes juristisches Parlament oder ein Ältestenrat.

Ein selbstverwaltendes juristisches Parlament bestehend aus Anwälten, Staatsanwälten, Richtern und Kriminologen und Justiz Wissenschaftlern bzw. Staatsrechtlern.

Diese Abgeordneten im Juristen Parlament dürfen nicht durch die Politik bestimmt werden, sondern müssen von den jeweiligen Berufsverbänden zur Wahl durch die Mitglieder gestellt werden. Für höchste Richterämter (Landgericht, Oberlandesgericht, Verfassungsgericht) würde man sich also bewerben müssen. So wäre gewährleistet das die fähigsten und nicht die angepasstesten oder beziehungsreichsten Kandidaten diesem Kontrollorgan beisitzen. Ich hoffe ich konnte Ihnen als nicht Jurist einen ersten Lösungsansatz bieten, stehe aber genauso weiteren Modellen zur Diskussion offen gegenüber. Letztendlich muss ein Rechtssystem entstehen, das zumindest weitestgehend unabhängig von politischer Einflussnahme ist.

Mit freundlichem Gruß

Franz-Josef Ferme