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Franz H. Berger
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Frage von André R. •

Frage an Franz H. Berger von André R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Berger,

in unserem Land haben wir inzwischen einen enormen Mangel an Arbeitskräften, gelernt und auch ungelernt.
Gastrobetriebe schliessen weil sie kein Personal haben, die Pflege hat Mangel an Personal, das Handwerk sucht händeringend usw.
Gleichzeitig haben wir immernoch fast 4 Mio an Arbeitslosen (inklusive derer in Maßnahmen) Wie wollen sie diese Diskrepanz angehen? Ist unsere Solidargemeinschaft nicht in der Schieflage? Wann wird wieder eine Politik für die Geberseite der Solidargemeinschaft und nicht nur für die Nehmerseite gemacht? Sollte es nicht heißen: Frage nicht was die Gemeinschaft für dich tun kann, sondern was kannst du für die Gemeinschaft tun.?
Jedem kann das Schicksal treffen und diesem sollte geholfen werden(zeitlich begrenzt), aber sollte es nicht dann auch Hilfe zur Selbsthilfe sein?

Mit freundlichen Grüßen

A. R.
(Arbeitnehmer )

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

Als erstes müssen wir Ausbildungen stärken. Für soziale Berufe findet oft eine schulische Ausbildung statt, die kostet. Es ist verständlich, dass nur wenige sich für viel Geld ausbilden lassen um dann für ein niedriges Gehalt hart zu arbeiten, mit dem Wissen, dass sie diesen Job nicht bis zur Rente machen können.

Der erste Punkt sind flächendeckende Jugendberufsagenturen, die helfen sollen junge Erwachsene und Ausbildungsbetriebe besser zusammenzubringen

Der zweite Punkt, besonders für soziale Berufe, ist die Gebührenfreiheit. Bei Pflegeberufen hat die SPD die Umstellung auf das duale System durchgesetzt. Außerdem fordern wir einen „Tarfivertrag Soziales“ . Im ganzen Land zersplittern arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und Tarifvereinbarung. Um diese Entwicklung aufzuhalten, benötigen wir einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag.

Außerdem möchten wir die Meister-Gebühren abschaffen.

Der dritte Punkt ist deshalb eine Mindestvergütung für Auszubildende. Mit einer höheren Vergütung könnten sich Auszubildende eventuell leisten auszuziehen (oder ein Auto), falls der Ausbildungsbetrieb weiter vom Elternhaus entfernt ist.

Wir fordern ein RECHT auf Weiterbildung. Wer bisher ALG II empfängt hat die Möglichkeit sich weiterbilden, wir möchten mit dem ALG Q (Qualifizierung) in Höhe des ALG I, Weiterbildung ermöglichen und fördern. Das ALG Q soll nicht auf die Bezugsdauer des ALG I angerechnet werden.

Weiterbildung ist ein sehr wichtiges Thema, da absehbar ist, dass durch die Digitalisierung viele Arbeitsplätze verloren gehen werden, aber gleichzeitig viele neue Arbeitsplätze entstehen werden. Wir müssen jetzt gegensteuern und Weiterbildung ermöglichen.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage ausreichend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz H. Berger