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Franz H. Berger
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Frage von Holger H. •

Frage an Franz H. Berger von Holger H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Berger,

die SPD hat sich im letzten Jahr mit dem Weihnachtsgeschenk an die Behinderten (sogen. Bundesteilhabegesetz) bei diesen besonders "beliebt" gemacht.

Daher meine Fragen an Sie:
1. Wie stehen Sie zu einer lebenslangen Heimpflicht für Bundestagsabgeordnete?
2. Wie stehen Sie zum Verfall des Vermögens von Bundestagsabgeordneten an die Staatskasse?
3. Wie stehen Sie zum Verbot des Sparens für Bundestagsabgeordnete?
4. Wie stehen Sie zum Grundgesetz, insbesondere zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 104 Abs. 2 GG? - Warum erkennt die SPD diese Rechte nicht für Behinderte an?

Sollten Sie den Fragen 1 bis 3 ablehnend gegenüber stehen, erläutern Sie bitte, warum Sie die Unterscheidung zwischen Behinderten und Bundestagsabgeordneten machen.

Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

Trotz der von Ihnen angesprochenen Punkte halte ich das Bundesteilhabegesetz im Ergebnis für ein großen Schritt mit deutlichen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Es ist insbesondere der Einstieg in einen echten Systemwechsel.

Das Bundesteilhabegesetz hat viele Vorteile für Betroffene:

1. Frühzeitige Unterstützung: Die Maßnahmen setzen bereits vor der Rehabilitation ein und werden durch geförderte Modellprojekte gestärkt.
2. künftig reicht ein Reha-Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Rehabilitationsträgern zu erhalten, und die Zusammenarbeit der Rehaträger wird straffer geregelt. D.h. Leistungen „wie aus einer Hand“ werden möglich.
3. Die Betroffenen werden durch eine ergänzende unabhängige Beratung gestärkt.
4. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in einem Leistungskatalog konkretisiert und gebündelt. Elternassistenz und Assistenz in der Weiterbildung und im Studium sind erstmalig ausdrücklich geregelt und neue Jobchancen in Betrieben für Werkstattbeschäftigte durch ein Budget für Arbeit geschaffen.
5. Im Arbeitsumfeld werden die Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt.
6. Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe wird es nun möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten und zu sparen. Ehegatten und Lebenspartner*innen werden zukünftig weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen. Das gilt auch bei Erwerbstätigkeit und gleichzeitigem Bedarf an Leistungen der Hilfe zur Pflege.
7. Die Eingliederungshilfe wird mit Blick auf den individuellen Bedarf erbracht und echte Wahlfreiheit bei der Unterkunft ermöglicht.

Viele sozialpolitische Reformen in der Geschichte sind nicht mit einem Schlag umgesetzt worden, sondern haben sich aus einer Systemumstellung weiterentwickelt. Auch das Bundesteilhabegesetz ist ein Einstieg in ein neues System der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, dessen Umsetzung selbstverständlich fachkundig begleitet wird, um die gewünschten Ziele zu erreichen und ggfs. nachsteuern zu können

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz H. Berger