Frage an Frank Zimmermann von Hansi G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
als geschiedener Elternteil ist dieser gesetzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Gem. BGH und der Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltspflichtige hier finanziell bis ins kleinste Detail geprüft und (bildlich gesehen) "komplett nackig" gemacht. Im schlimmsten Fall verbleibt einem Unterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt (z. Zt. 1000€).
Wie gedenken Sie die korrekte Verwendung des gezahlten Unterhalts zu gewährleisten? Nach heutigem Stand der "Rechtssprechung" kann der Unterhaltsempfänger (Mutter/Vater) mit dem Geld machen was er will (Urlaub, Vermögensbildung,....). Eine Prüfung der Verwendung zu Gunsten der Kinder ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Über eine Darlegung Ihres Standpunktes hierzu würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Grotjahn,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es Ihnen in erster Linie um eine gesetzliche Regelung der korrekten Verwendung von Unterhaltszahlungen. Eine Kontrolle durch gesetzliche Maßgaben sehe ich jedoch kritisch.
Würde eine Prüfung der Verwendung von Unterhaltszahlungen gesetzlich geregelt werden, könnte diese nur durch ein staatliches Kontrollorgan erfolgen. Das hätte jedoch zur Folge, dass die Lebensumstände des Kindes und des betreuenden Elternteils komplett offen gelegt werden müssten. Dieser Elternteil müsste also über jede einzelne Ausgabe Rechenschaft ablegen und die Kontrolle der korrekten Verwendung durch eine staatliche Stelle über sich ergehen lassen.
Wie Sie sicher wissen entspricht eine derartige Offenlegung der Lebensverhältnisse nicht dem Verständnis der PIRATEN in Sachen Selbstbestimmung und Privatsphäre. Zudem würde eine solche Kontrolle alle Alleinerziehenden unter den Generalverdacht stellen, dass sie mit den zugewandten Zahlungen nicht rechtmäßig umgehen. In letzter Konsequenz würde dies zudem bedeuten, dass vermutet wird, dass sich der betreuende Elternteil nicht ausreichend um die Belange des Kindes kümmert. Diesem Generalverdacht kann ich nicht zustimmen.
Ich gebe auch noch zu bedenken, dass das bloße Vorliegen einer Rechnung nicht dazu beiträgt, Aussagen darüber treffen zu können, ob das gekaufte Gut auch wirklich dem Kind zu Gute kommt. Schon aus diesem Grund würde also eine Kontrolle seitens des Staates nicht greifen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt darlegen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Frank Zimmermann