Frage an Frank Williges von Monika F. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo, guten Tag, Herr Williges,
dies sind meine beiden Fragen an Sie.
Dabei ist die Fragenzuordnung ungenau. Aber, es gab keine passendere Zuordnung im der vorgegebenen Liste.
1. Herr Williges, sicher ist Ihnen bekannt, dass das VG Darmstadt in einem Urteil die Nutzung von Garagen dahingehend konkretisierte, dass nur Autos in Garagen abgestellt werden dürfen. Nichts weiter! Hintergrund war, dass der Beklagte seine Autos auf der öffentlichen Straße parkte und stattdessen seine Garage als Abstellplatz für alle anderen Dinge nutzte. Das ist ja nicht nur in Darmstadt so! Viele haben gleich mehrere Autos und parken sie auf den öffentlichen Straßen. Und, sie benutzen ihre Garagen z.B. um ihr gesamtes Holz in den Garagen zu stapeln. Dabei nehmen sie aber denjenigen die Parkplätze weg, die keine Garagen haben und auf einen Parkplatz auf der öffentlichen Straße angewiesen sind. Herr Williges, wer ist denn eigentlich für die Durchsetzung der richtigen Garagennutzung zuständig?
2. In letzter Zeit sind immer wieder ungenehmigte oder unangemldete Um,-Neu,-oder Anbauten in vielen Gemeinden festgestellt worden. Diese Bauten wurden in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe erstellt. Als Vermessungsingenieure durch die Gemeinden gingen, haben sie viele als ungenehmigt angezeigt. Dabei sind Garagen, Autounterstellplätze oder Wintergärten als nachträgliche Bauten sehr beliebt.
Herr Williges wo ist geregelt, was wann wie und wo genehmigungsfrei oder doch genehmigungspflichtig gebaut werden darf? Und, wer bitte ist dann für die Kontrollen zuständig? Wäre es nicht auch aus Ihrer Sicht unbedingt wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen für diese nachträglichen Bauten ab und zu in den Gemeindeblättern veröffentlicht würden? Und, werden Sie in der nächsten Legislaturperiode mögliche nachträglich erstellte Bauten eindeutiger als genehmigungsfrei oder anzeigepflichtig für alle verständlicher und klarer regeln?
Danke für Ihre Antwort! Mit freundlichem Gruß
Monika Frank