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Frage von Bodo G. •

Frage an Frank Schira von Bodo G. bezüglich Verbraucherschutz

Ich würde gern wissen, wie Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag steht.
Ich selbst habe bewusst keinen Fernseher, höre nur selten Radio,
und muss trotzdem den vollen Beitrag bezahlen.
Zudem lese ich gerade, das man die Vergütung der ÖR-Indendanten gerade
erhöht hat.
Ich denke ausserdem, das der ÖR durch die Entwicklung des Internets
zur Information der Menschen nicht mehr in dem Maße notwendig ist
wie in früheren Zeiten, sehe also die Berechtigung für die neue
"Zwangsgebühr" nicht.
Ja, wie steht Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag?

M.f.G.
B.Goldmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goldmann,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.07.2013 zum Thema "Rundfunkgebühr".
 
Der neue Rundfunkbeitrag wurde von allen 16 Bundesländern zum 1.1.2013 beschlossen, unabhängig von der jeweiligen politischen Zusammensetzung der Landesregierungen. Die bis dahin geltende Regelung galt als unzeitgemäß, da sie nur Radio- und Fernsehgeräte betraf und keine digitalen Medien, mit denen allerdings zunehmend auch Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können. Mit der Einbeziehung aller Haushalte kann nun auch auf die Kontrollen verzichtet werden.
 
Wie Sie wissen, sind die Gebühren die Grundlage für ein Rundfunk- und Fernsehangebot, das sowohl den Auftrag der Grundversorgung der Bevölkerung erfüllt als auch wichtigen Qualitätsjournalismus ermöglicht.
 
Gleichzeitig verstehe ich Ihre Vorbehalte gegen eine einheitliche Gebühr für alle, zumal diese mit 215,76 Euro pro Haushalt im Jahr sehr hoch erscheint. Allerdings ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland damit niedriger als in Dänemark mit 288 Euro, Norwegen mit 255 Euro, als auch in Österreich mit 244 Euro pro Haushalt und Jahr.
 
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat im Januar 2013 eine Diskussionsrunde zu diesem Thema veranstaltet, u.a. mit dem Intendanten des NDR, Lutz Marmor, und Herr Doetz vom VPRT, um mit den Mitgliedern und Bürgern zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen. Die CDU wird die Entwicklung der Gebühren natürlich weiterhin betrachten und auf etwaige Veränderungen in der Zukunft reagieren.
 
Sie fragen konkret nach einem Rat, welche demokratischen Mittel der Einzelne hat, gegen die neue Gebühr Einwand zu erheben:
Leider gibt es hier kaum Möglichkeiten, die ich Ihnen raten könnte, außer Ihre Haltung immer wieder bei den einzelnen Parteien und Fraktionen zu äußern. Natürlich führt dies nicht unmittelbar zu einer Änderung der Gebührenordnung, jedoch ist diese Form des Austausches für die Parteien immer wieder wichtig, um ein Bild über die Stimmungslage in der Bevölkerung zu erhalten.
 
Zurzeit liegen bei unterschiedlichen Gerichten (Bundesverfassungsgericht, Bayerischer Verfassungsgericht, Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz etc.) sechs Klagen gegen die neue Rundfunkgebühr auf, von denen bisher vier als unbegründet abgewiesen wurden. Insofern steht der Klageweg zwar prinzipiell noch offen, es empfiehlt sich jedoch die letzten beiden Urteile noch abzuwarten, bevor man juristisch tätig wird.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Frank Schira MdHB