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Frank Schira
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Frage von Frank M. •

Frage an Frank Schira von Frank M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schira,

die derzeitigen Sparanstrengungen der schwarz-grünen Regierung zeigen die Notwendigkeit, besonders sorgsam mit den Steuereinnahmen umgehen zu müssen. Ich möchte hier nun nicht auf die aktuelle Erhöhung der Fraktionszuschüsse eingehen, dessen Notwendigkeit ich nicht beurteilen kann, auch wenn der Zeitpunkt sicher nicht der glücklichste ist. Auch die Vergütungen/Diäten der Bürgermeister, Senatoren, Staatsräte und Abgeordneten halte ich für angemessen - im Fall der Abgeordneten sogar für ausgesprochen sparsam.

Meine Frage ist aber: Warum erhalten Abgeordnete und Regierungsmitglieder überproportional hohe Altersversorgungen?

Es gibt doch das System der Pensionen für Staatsbedienstete, welches sich an Höhe und Dauer der gezahlten Vergütungen orientiert. Eine Altersversorgung für Regierungsmitglieder und Abgeordnete, die analog berechnet würde, hielte ich für gerecht. Ich würde auch nicht in dem Risiko abgewählt zu werden, eine Berechtigung für eine höhere Altersversorgung sehen, denn Arbeitsplatzverlust oder -wechsel trifft auch viele andere Menschen in der heutigen Zeit und gehört einfach dazu. Ich denke auch nicht, dass die Attraktivität des Politikerberufs unter einer "gerechten" Altersversorgung leiden würde. Auch das überproportionale Alterversorgungen in anderen Bundesländer und dem Bund üblich sind, sollte für hamburger Politiker kein Grund sein, daran fest zu halten.

Ich fände es ausgesprochen positiv, wenn die hamburger Politiker - gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Sparbeschlüsse - hier gemeinsam ein Stück Gleichberechtigung in der Alterversorgung herstellen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Müller

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CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

entgegen Ihrer Vermutung erhalten die Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten nicht automatisch eine Altersversorgung. Abgeordnete haben nur die Möglichkeit, auf einen bestimmten Anteil ihres Entgelts zu verzichten und damit ab dem 65. Geburtstag einen Anspruch auf eine sogenannte Altersentschädigung zu erwerben. Diese Regelung ist kaum vergleichbar mit den Ruhegeldregelungen anderer Parlamente, sondern eher mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Anders ist es allerdings bei den Senatsmitgliedern. Aber auch hier erreichen die Versorgungsansprüche in Hamburg kaum das Niveau anderer Bundesländer. Senatoren erwerben erst nach einer vollen Legislaturperiode im Amt Ruhegeldansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schira