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Frank Schira
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Frage von Thomas S. •

Frage an Frank Schira von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schira,

vielen Dank für die schnelle Rückäußerung auf meine Frage zu den von Ihrer Fraktion an Abgeordnete gezahlten Zulagen.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie die Frage der Verfassungsgemäßheit dieser Fraktions- oder Funktionszulagen für Abgeordnete als zulässig und damit offenbar anders beurteilen, als Landes- und Bundesrechnungshöfe, namhafte Verfassungsrechtler und das Bundesverfassungsgericht selbst.

Allerdings haben Sie meine Frage noch nicht beantwortet. Ich möchte gern wissen, an welche Abgeordnete Ihrer Fraktion und in welcher Höhe Fraktions- oder Funktionszulagen gezahlt werden.
Da Sie die Zulagen als rechtmäßig ansehen, sollte es auch kein Problem sein, die Zulagen auch offenzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Sriracha

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sriracha,

bitte lesen Sie doch noch einmal meine Antwort zu Ihrer ersten Frage.

Sie weisen selbst auf die "Ausnahme von Fraktionsvorsitzenden" im Urteil des Verfassungsgerichts hin. Meine Antwort lautete: "Die CDU-Bürgerschaftsfraktion zahlt keinerlei Funktionszulagen, die dem Wortlaut oder dem Geist des von Ihnen zitierten Urteils (...) widersprechen würden."

Das bedeutet: Außer an den Fraktionsvorsitzenden werden keine "Funktionszulagen" an Fraktionsmitglieder von der Fraktion oder der Bürgerschaft gezahlt.
Die Höhe der Gesamtvergütung der Vorsitzenden der CDU-Bürgerschaftsfraktion orientiert sich seit den achtziger Jahren am Regeleinkommen eines Senators der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Altersversorgung!). Die Höhe der Zahlung ist öffentlich, denn die Haushalte aller Bürgerschaftsfraktionen werden jedes Jahr in einer in einer Bürgerschaftsdrucksache dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schira