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Frank Schira
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Frage von Thomas S. •

Frage an Frank Schira von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schira,

nach einem Fernsehbeitrag der ARD-Sendung "Report" vom 20.09.2010 zahlen Parteifraktionen in fast allen Bundesländern wie auch in Hamburg an bestimmte Abgeordnete sogenannte "Fraktionszulagen".
Dies obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Zulagen in einem Urteil vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) für verfassungswidrig erklärt, weil sie mit Ausnahme von Fraktionsvorsitzenden "gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten" verstoße.

Nun möchte ich gern von Ihnen als Vorsitzender der hiesigen Fraktion wissen, welche Abgeordneten Ihrer Fraktion diese "Fraktionszulagen" erhalten und in welcher Höhe. Man möchte schließlich informiert sein, wer sich seine Unabhängigkeit womöglich abkaufen lässt und die Verkommenheit einer offenbar verfassungswidrigen Praxis ermöglicht. Selbstverständlich werden parallele Anfragen an alle Bürgerschaftsfraktionen gestellt.

Mit freundlichem Gruß

T. Sriracha

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sriracha,

wenn Sie von der "Verkommenheit einer offenbar verfassungswidrigen Praxis" sprechen, finde ich Ihre Wortwahl völlig unangemessen.

Zu ihrer Frage:
Erstens: Die sogenannten Funktionszulagen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar die Ausnahme, aber damit keinesfalls unzulässig.

Zweitens: Die CDU-Bürgerschaftsfraktion zahlt keinerlei Funktionszulagen, die dem Wortlaut oder dem Geist des von Ihnen zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 zu den Funktionslagen widersprechen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schira