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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Frank Schira von Klaus-Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schira,

wir Bürger sollen bekanntlich durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters nach den Vorstellungen der Politiker bis 67 oder gar 70 Jahre arbeiten.Hat die Politik eigentlich die notwendigen Vorraussetzungen geschaffen? Stellen die Öffentlichen Arbeitgeber auch 65 jährige Arbeitssuchende ein? Gibt es Altersbeschränkungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg?Wie stellt sich die Situation in der Realität dar? Ihre Antworten würden mich wirklich interessieren.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.08.2010. Die Regelung sieht ja vor, dass das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 sukzessive angehoben wird. Von da an, bis zum Jahr 2023, erhöht sich das Regelrenteneintrittsalter für die Jahrgänge ab 1947 um einen Monat. Erst dann liegt es bei 66 Jahren. Danach - also ab 2024 - wird das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass die Jahrgänge nach 1964 erst mit 67 Jahren ihren vollen Rentenanspruch erreichen. Die Rente mit 67 kommt also nicht auf einen Schlag.
Parallel nimmt die Zahl jüngerer Beitrittszahler in Folge des demographischen Wandels immer weiter ab. Ab 2014 wird sich dieser Trend sogar noch verschärfen. Wir können auf dem Arbeitsmarkt aber auch klar erkennen, dass die Nachfrage nach älteren Arbeitnehmern ansteigt. Diese Entwicklung wird sich zukünftig nachhaltig fortsetzen. Das bedeutet aber auch, dass aufgrund des demographischen Wandels immer weniger Beitragseinzahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Selbstverständlich gilt die Anhebung des Rentenalters auch für den Öffentlichen Dienst. Wie Sie wissen, werden im Öffentlichen Dienst Stellen ausgeschrieben und nach Qualifikation vergeben. Eine Altersbeschränkung gibt es da grundsätzlich nicht, soweit der sich Bewerbende unterhalb der Altersgrenze für das Renteneintrittsalter ist. Eine Verbeamtung ist allerdings schon heute auf 45 Jahre begrenzt.

Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schira