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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Frank Schira von Wolfgang G. bezüglich Recht

Jugendgewalt

Sehr geeehrter Herr Schira,

Einem Bericht des Hamburger Abendblattes vom 01. Juni 2010, Seite 12/13, habe ich entnommen, dass es im Bezirk Bergedorf mit einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht, dem so genannten „Bergedorfer Modell“, gelungen ist, die Jugendkriminalität in Bergedorf innerhalb eines Jahres um 15%, die Zahl der Gewalttaten sogar um 20% zu senken. Trotz dieser offensichtlichen Erfolge wird dieses Modell bisher für ganz Hamburg abgelehnt, von der Innen- und der Justizbehörde sogar offen boykottiert.
Was werden Sie tun, damit diese neue Form der Bekämpfung der Jugendgewalt in ganz Hamburg angewendet wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Glöckner,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zu dem so genannten "Bergedorfer Modell", bei dem es sich um eine vor Ort praktizierte besondere Ausgestaltung der Tätigkeit von Richtern handelt, die die Jugend- und Familiengerichtszuständigkeiten in einer Person zusammen führt.

Das Modell ist einer der denkbaren Wege, um auf Kriminalität im Jugendalter zu reagieren. Es ist den Fachbehörden seit längerem bekannt und von ihnen vielfach erörtert und diskutiert worden. Im Ergebnis dieser Erörterung wurde eine solche Vorgehensweise für das ganze Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verworfen.

Tragende Gründe hierfür sind einerseits die bereits ergriffenen und erfolgreich verlaufenden Programme der zuständigen Behörden, mit denen zeitnah auf Problemfälle zugegangen wird und die als erfolgversprechender angesehen werden. Diesen Maßnahmen liegt ebenso ein systematischer und ganzheitlicher Ansatz zugrunde.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten innerhalb der Gerichte durch deren Präsidien festgelegt, denen das maßgebliche Jugendgerichtsgesetz in § 34 JGG eine solche Bündelung von Zuständigkeiten ausdrücklich ermöglicht. Von dieser Möglichkeit haben die Gerichte jedoch in eigener Verantwortung weitgehend keinen Gebrauch gemacht.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass die zur Stützung des Modells vorgebrachten statistischen Zahlen nicht nachweisbar sind. Wir sind als CDU aber immer dafür, dass die Jugendrichter vermehrt familiengerichtliche Maßnahmen nutzen sollten und sind deswegen in Gesprächen.

Mit freundlichen Grüssen

Frank Schira