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Frank Scheurell
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Frage von Uwe G. •

Frage an Frank Scheurell von Uwe G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Scheurell,

1) Warum wird Lohndumping auf Wittenberger (besonders öffentliche) Baustellen zugelassen?
2) Warum werden nicht die Arbeitgeber die Lohndumping betreiben und die Behörden die dies zulassen zur Verantwortung gezogen?
3) Warum werden Arbeitnehmer die Lohndumping melden bestraft?
4) Warum erhalten Mobbingopfer in Wittenberg keine Unterstützung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gernert,

für Ihr Interesse bedanke ich mich und antworte Ihnen wie folgt:

Das Vorgehen gegen Mobbing ist hinsichtlich der Beweisbarkeit schwierig. Aus dem Strafrecht kann der Tatbestand der Nötigung, üblen Nachrede (§ 186), Verleumdung (§ 187 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllt sein. Folgende Verfahrensschritte wären zu unternehmen:

1. Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft
2. Strafantrag: Erklärung, dass der Betroffene Strafverfolgung wünscht.

Der Betroffene muss also selbst Strafantrag stellen, und zwar 3 Monate nach Kenntniserlangung der Tat.

Empfehlung: Anwalt beauftragen.

Da die Fragen 1 – 3 alle das Thema Lohndumping beinhalten, würde ich dies gerne mit einer Antwort beantworten.

Die CDU setzt sich auf Bundesebene für die Einführung eines Mindestlohnes ein. Schon allein von der Einführung von Hartz IV ist längst ein staatlich festgelegter Quasi-Mindestlohn eingeführt worden, der vorgibt, ab wann sich Arbeiten für Empfänger staatlicher Leistungen überhaupt nicht mehr lohnt. Ein staatlich festgelegter, nach Branchen und Alter abgestufter und moderater Mindestlohn hat den Vorteil, dass er eine untere legale Einkommensbasis definiert. Er schützt Beschäftigte vor einem Fall in das Bodenlose. Was in einer sozialen Marktwirtschaft durchaus ein positiver Wert ist. Auch schützt er den Staat davor, gleichzeitig eine immer größere Last bei dem Versuch zu tragen, seinen Bewohnern ein durch Arbeit erzielten Mindestlebensstandard zu ermöglichen.

Nötig geworden ist dieses Instrument, Sie sprachen es in Ihrer Frage an, auch durch die Europäisierung und Liberalisierung des Arbeitsmarktes, etwa mit Entsendung und Dienstleistungsrichtlinie. Hier müssen nunmehr nationale Mindeststandards festgelegt werden.

Mindestlöhne sind damit auch die logische Konsequenz der von der CDU forcierten Einführung von Kombilöhnen, die das Einkommen von Niedriglohnempfängern anheben sollen. Ohne festgeschriebenes Mindestlohnniveau würden Firmen ihren Anteil am Kombilohn sonst verständlicherweise auch zu Lasten des Staates senken. Im Baubereich wurden die Mindestlöhne gesetzlich verankert im Tarifvertrag, der durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für allgemeinverbindlich erklärt wurde, die durch Paragraph 1 AEntG gesicherten Mindestlöhne im Baugewerbe sollen Wettbe-werbsvorteile ausländischer Unternehmen aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau ausgleichen und so die Bautätigkeit in Deutschland den inländischen Arbeitslosen zu Gute kommen lassen.

Weiterhin soll die Tarifautonomie gesichert werden. Die Gesetzgebung sah diese als gefährdet an, weil sich die Vertragsbedingungen der aus dem Ausland entsandten Bauarbeitnehmer nicht nach deutschem Tarifrecht gestalteten. Der vermehrte Einsatz ausländischer Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen führte nach der Gesetzesbegründung zu einer bedrohlichen Verdrängung der Geltung deutschen Arbeitsrechts. Es gibt jedoch Bereiche, die von dem Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgenommen sind. Dies sind Firmen, die nicht unmittelbar dem Baugewerbe zuzurechnen sind, wie z. B. Randfirmen - Hausmeister- oder Fensterfirmen. Sollten diese auf der Baustelle tätig werden, müssen ihre Löhne nicht dem Tarifvertragsrecht des Baugewerbes entsprechen.

Grundsätzlich ist daher zu sagen, dass auch auf Wittenberger Baustellen kein Lohndumping zugelassen wird. Sollten Arbeitnehmer diesbezüglich Konkretes vorzubringen haben, bin ich gerne bereit, mich dafür einzusetzen. Arbeitnehmer, die darauf hinweisen, dass untertariflich bezahlt wird, werden von den Behörden keinesfalls bestraft. Auch werden, sollte es Verstöße hinsichtlich des Tarifvertrages geben, Bußgelder verhängt. Jedoch ist hier, wie bereits erwähnt, der Einzelfall entscheidend, da es auch hinsichtlich des Rahmentarifvertrages Bau Ausnahmetatbestände gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scheurell MdL