Frank Dieter Schmidt
SPD
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Frage von Monika L. •

Hallo, Herr Schmidt! Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Monika L.,

um die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen, müssen konkrete Punkte vorliegen, aus denen sich diese ableiten lässt. Daher beobachtet der Verfassungsschutz derzeit diese Partei. Sollte er zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Verfassungswidrigkeit gegeben ist, gehe ich davon aus, dass sich sowieso das BVerfG mit diesem Thema befassen muss. Daher sollte zunächst dieses "Ermittlungsverfahren" abgewartet werden.

Natürlich wäre ich, aber auch andere Politikerinnen und Politiker bereit, sich für die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmidt

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