Frage an Frank Diefenbach von Tilman K. bezüglich Tourismus
Guten Tag,
in Michelstadt (Odenwaldkreis) wurde ein Aussichtshügel unter Az. N/IV20-00502/16-11 zu 00885-09 v. 06.5.2010 genehmigt. Vgl. Foto aus 2017 http://www.igsz.de/WKA/Hill-ODW-2017.png (© bei mir), d.h., daß der südöstlich Ihres Wohnortes Vielbrunn liegende Hügel im Laufe der zeit schon wesentlich höher geworden ist.
- Wie beurteilen Sie dies hinsichtlich der Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft (§13 BNatSchG), z.B. im Vergleich z.B. zu einem Aussichtsturm?
- Wie ist das Vorhaben nach Maßgabe des Schutzes des Außenbereiches (§35 Baugesetzbuch) auf einem im Flächennutzungsplan als Wald dargestellten Areal baurechtlich darstellbar?
- Wäre die v.g. Rechtslage hilfreich für Menschen, die ähnliches an anderem Orte realisieren wollten?
- Würden Sie sich insoweit im Landtag dafür einsetzen, daß generell in Hessen im Interesse von mehr Sicht auf's (Bundes-) Land mehrere solcher Aussichtshügel angelegt werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten
TK