Frage an Francesco Abate von Tanya R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
In Deutschland werden immer noch sehr viele, teils sehr fragwürdige Tierversuche genehmigt, nicht nur im Bereich Medizin oder Gesundheit, sondern auch in der Psychologie und in der Kosmetikbranche.
Deutschland beruft sich bei Tierversuchen auf Ausnahmeregelung der Richtlinie (At. 55 Abs. 3) und lässt dadurch entegegen der von der EU vorgegebene Schmerz-Leidens-Obergrenze immer wieder Tierversuche zu, die nachgewiesen keinen erbrachten lebensnotwendigen Nutzen bringen und für die Tiere sehr qualvoll sind. Auch ein Mahnschreiben der EU-Kommision hatte leider keinen Erfolg, aber auch keine bedeutenden Konsequenzen. Wie wollen Sie das ändern und erreichen, dass Deutschland die EU-Vorgaben endlich einhält? Was wollen Sie gegen Tierversuche tun?
Sehr geehrte Frau Röhrl,
die Tierversuchsrichtlinie trägt dazu bei, dass EU-weit strenge und transparente Maßnahmen für Tierversuche gelten. Für kosmetische Mittel gilt bereits ein EU-weites Tierversuchsverbot. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Verbot auch weltweit gelten soll. Wir Sozialdemokraten unterstützen generell, dass Tierversuche insgesamt reduziert werden. Allerdings ist aktuell eine Überarbeitung der Tierversuchsrichtlinie nicht geplant. Aber in einigen Bereichen der Medizin und Forschung sind Tierversuche noch nicht zu ersetzen. Wir Sozialdemokraten wollen die Anzahl der Tierversuche verringern und setzen uns für eine gezielte Förderung der 3R-Methode ein, die bereits in der Tierversuchsrichtlinie verankert ist. Das heißt, Tierversuche vollständig zu ersetzen (Replacement) oder - falls dieses nicht möglich ist - zumindest die Anzahl der betroffenen Tiere (Reduction) bzw. deren Belastung (Refinement) zu verringern. Wir sind dafür, die tierversuchsfreie Forschung voranzutreiben. Die EU-Kommission wird dem Europaparlament im November 2019 einen Umsetzungsbericht vorlegen. Anhand dieses Berichts werden wir entscheiden, inwiefern die Richtlinie geändert werden muss und eventuell die Ausnahmefälle (Art. 55 Abs. 3) gestrichen werden müssen.
Liebe Grüße
Francesco Abate