Ist Erben eine Form der Altervorsorge?
Sehr geehrter Herr Dierl,
Sie haben bei der Erbschaftssteuer einer Erhöhung des Freibetrages zugestimmt, mit der Begründung, das selbst erwirtschaftetes Wohneigentum ist immer noch die beste Form der Altersvorsorge sei.
Nach meinem Verständnis braucht der Erblasser nach seinem Tod keine Altersvorsorge mehr.
Ist das dann als Altersvorsorge für die Erben gemeint? Dann ist es aber nicht mehr selbst erwirtschaftet. Bitte klären Sie mich auf, wenn meine Logik falsch ist.
Sehr geehrte Frau W.
Ihre Frage zielt anscheinend darauf ab, generell Erbschaftssteuer zu erheben, mit der Begründung, der Erblasser ist tot und der Staat könne dann unbegrenzt auf sein Erbe zugreifen – der Erblasser braucht es ja nicht mehr. Nein, so funktioniert kein glaubhafter Rechtsstaat. Ja, ich stehe bei der Erbschaftssteuer zu einer Erhöhung der Freibeträge. Besonders hinsichtlich selbst genutzter Wohnimmobilien besteht sogar weiterer Handlungsbedarf. Menschen, welche durch Arbeit mit bereits versteuertem Geld Wohneigentum schaffen, und dieses auch selbst Nutzen, sollen ohne das Damoklesschwert einer nicht bezahlbaren Erbschaftssteuer für die Nachkommen frei über ihr Eigentum verfügen können – auch nach dem Tode. Grundsätzlich: Die Erbschaftssteuer ist aktuell die einzige Steuerart die auf bereits versteuertes Einkommen nochmals Steuern erhebt – eigentlich bereits ein Widerspruch in sich und fragwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
Franc Dierl, MdL