Portrait von Florian Ritter
Florian Ritter
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Ritter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claus L. •

Frage an Florian Ritter von Claus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Abgeordneter Ritter,

Ihre Partei hat eine weitere Wählergruppe an die CDU/CSU verloren https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-florian-herrmann/question/2018-09-29/304427 . Der Eindruck den Ihre Partei bei den Bürgern erweckt, bildet sich auch über bekannte Nachrichtenmagazine, die z.b. in der Headline davon berichten, wie ein Politiker eine Politikerin Ihrer Partei an die "Wand gedrückt" hat http://www.spiegel.de/plus/wie-sich-angela-merkel-und-andrea-nahles-von-horst-seehofer-an-die-wand-druecken-liessen-a-00000000-0002-0001-0000-000159547634 . Da entstehen Assoziationen, die nichts mit Politik und Arbeit zum Wohle und für den Bürger zu tun haben, eher mit speziellem "Privatvergnügen". Ein anderer Politiker Ihrer Partei prägt den Ausseneindruck durch Talkshowauftritte und Verlautbarungen wie "...ein Trauerspiel, dass so viele Menschen nicht in den Genuss eines Spenderorgans kommen.“ https://www.welt.de/wirtschaft/article181410776/Organspende-Was-die-Widerspruchsloesung-gefaehrden-koennte.html . Eine lebensgefährliche Operation todkranker Menschen mit so oder so (leider) schlechter Zukunftsperspektive und die Zerteilung eines lebenden menschlichen Körpers, euphemistisch verbrämt als Gehirntoter und Organspender, wird im Zusammenhang mit "Genuss" medial verbreitet, als handle es sich, nach meiner Assoziation, um ein Essen in einem 5 Sterne Restaurant! Die Mehrzahl der Bürger (ca. 2/3 nach meiner Kenntnis) will trotz, oder gerade wegen größtmöglicher Aufklärung keinen Organspendeausweis ausfüllen.
Deswegen will dieser Politiker Ihrer Partei nun jeden Bürger zwangsweise zum "Organspender" per Gesetz machen. Kein Mensch kann bewußtlos widersprechen, egal was er wo vorher verlautbart hat und genau auf diese Situation kommt es im Fall des Falles schlußendlich aber an. Menschen fühlen sich als Objekt der Verwertung, ausgeliefert und wehrlos.

Welchen Einfluss werden diese Eindrücke und deren Wirkungen bei den Wählern auf Ihr Wahlergebnis haben?

Portrait von Florian Ritter
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

zu den Assoziationen, die ein Journalist mit seinen Formulierungen in Ihrem Kopf auslöst kann ich wenig sagen, da müssten Sie sich direkt an den Journalisten wenden. Auch die im Artikel beschriebenen Personen haben weder die Formulierungen, noch die Assoziationen zu verantworten.
Gerne gebe Ich Ihnen aber Auskunft über die Fragen zur Organspende und die Debatte darüber, ob die bestehende Rechtsgrundlage für Organspenden geändert werden soll. Zwar ist die Regelung der Organspende Bundesangelegenheit, bei der der Bayerische Landtag keine Möglichkeit zur Mitsprache oder Mitentscheidung hat, aber eine Meinung habe ich dazu durchaus.
Erlauben Sie mir aber zu Beginn ein paar Anmerkungen.
Sie gehen in Ihrem Anschreiben davon aus, daß es in den Parteien einheitliche Positionen zum Thema Organspende gibt. Das ist nicht der Fall. Befürworter und Gegner einer Widerspruchslösung, wie sie derzeit von manchen diskutiert wird, finden Sie in allen Fraktionen. Derzeit gibt es keinen Gesetzentwurf zu dieser Frage. Sollte je einer im Bundestag beraten werden, gehe ich fast sicher davon aus, daß es in den Fraktionen dazu sicher kein einheitliches Abstimmungsverhalten geben wird. Es handelt sich bei dieser Frage eindeutig um eine Gewissensfrage.
Ich glaube es ist zu einfach, wenn man allen potentiellen Organempfängern eine schlechte Prognose unterstellt. Man kann nur auf die Warteliste der Empfänger aufgenommen werden, wenn man eine gute medizinische Prognose vorweisen kann. Zudem sind die Transplantationen unterschiedlich folgenreiche Eingriffe. Eine Hornhauttransplantation, eine Nierentransplantation und eine Herztransplantation sich von der Schwere des Eingriffs, vom Risiko und den möglichen Folgen völlig unterschiedlich zu bewerten. Vielen Organempfängern wird durch die Spende ein gutes und lebenswertes Dasein ermöglicht. Das dürfen wir auch nicht vergessen.
Egal unter welchen Bedingungen, eine Organspende erfolgt ausschliesslich bei einem festgestellten Hirntod des Spenders, bzw. der Spenderin. Der Begriff „bewusstlos“ ist dabei völlig irreführend: Bewusstlosigkeit zeichnet sich dadurch aus, daß äussere Reize nicht mehr bewusst wahrgenommen werden können. Es gibt aber nach wie vor Hirntätigkeit. Bei einem Hirntod ist existiert keine Hirntätigkeit mehr. Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden. Man sollte schon beide Begriffe klar von einander abgrenzen.

Auch wenn ich selber über einen Organspenderausweis verfüge und dafür werbe, daß mehr Menschen die Bereitschaft zur Organspende zeigen, so akzeptiere ich natürlich, wenn Menschen einen anderen Entschluss dazu fällen. Wie bereits gesagt, es handelt sich um eine sehr individuelle, eine Gewissensentscheidung. Aber auch wenn es irgendwann im Bundestag eine Mehrheit für die Widerspruchsregelung bei der Organspende gäbe, so wird niemand zwangsweise zum Organspender gemacht. Es müssen natürlich Vorkehrungen getroffen werden, die den Widerspruch zur Organspende klar und unmissverständlich dokumentieren. Nach der bestehenden Rechtslage gibt es den Organspendeausweis, mit dem die Breitschaft zur Organspende, der Ausschluss mancher Spenden und der Zulassung nur bestimmter Spenden dokumentiert wird. Im Falle einer Widerspruchslösung wäre ein „Nichtspender-Ausweis“ ebenso denkbar wie eine zentrale „Nichtspenderdatei“ wie in Österreich.
Beim Nachdenken über den eigenen Tod geht es ja nicht nur um die Organspende. Schon heute machen sich viele Menschen Gedanken darüber, wie sie im Falle einer schweren Krankheit medizinisch versorgt werden wollen und treffen Entscheidungen für den Fall des eintretenden Sterbeprozesses. Die Patientenverfügung wird von immer mehr Menschen genutzt. Man kann die Menschen nur ermutigen sich schon in gesunden Jahren mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Aber eben auch mit der Frage der Organspende. Wer das tut, muss sich auch im Falle einer Widerspruchslösung nicht Sorgen darüber machen, daß im Sterben und im Tod anders mit ihm umgegangen wird, als er es für sich selbst vorgesehen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Ritter