Frage an Florian Ritter von Andrea Martina H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ritter,
im umgangsrechtlichen Verfahren wurde ich (Kindesmutter) drei Jahre im Umgang mit unsererTochter gefilmt (Video). Danach durfte Mein Mann die Aufnahmen ansehen und dann wurden die Aufnahmen gelöscht. Diese Vorgehensweise eines
Betreungszentrums allein führte aber zu keinem gemeinsamen Umgang mit unserer Tochter, erst als wir einen Antrag zur Entpflichtung des Jugendamtes aus seiner
Vormundschaft gegenüber unserer Tochter bei der Rechtspflege/Amtsgericht Mönchengladbach stellten, wurde das Jugendamt nach 10 Jahren entlassen.
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht
BGB § __1684 Den Mindestumgang der Eltern einklagen. Möglicherweise ist
eine Abschaffung und Reorganisierung der Jugendämter die einzige Lösung.
Durch die Masseninobhutnahmen werden die Jugendämter von der Bevölkerung
nicht mehr als Helfer, sondern als Bedrohung für Familienglück und
Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder angesehen
Die staatlichen Inobhutnahmen (stationäre Heimunterbringung ohne
richterlichen Beschluß, nur auf Verdacht, vor häuslicher ambulanter
Betreuung) hat dazu geführt, daß Deutschland derzeit mit einer Steigerung
von 14% weltweit die höchste Quote an Inobhutnahmen hat.
97% der Kinder werden stationär betreut, 3% nur noch ambulant zu Hause.
Ballungszentren sind Großstädte wie Berlin, München und das Bundesland
Nordrhein-Westfalen.
Mütter in sozialer Berufstätigkeit brauchen eine Erziehungsfähigkeit
(Einstellungsvoraussetzung, pädagogische Eignung des Bewerbers).
(Gesetz A5703,A6024,A4263, New York. Der Bundesstaat NY hat schon vor
Jahren auf ambulante Maßnahmen umgestellt und die Strafe für
Falschbeschuldigungen von Familien deutlich erhöht.
Novellierung des BGB § __1666 im März 2008. Das Jugendamt kann Kinder
ohne Nachweis in Obhut nehmen. Beweislastumkehr: Eltern müssen nachweisen,
daß sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen.
Haben Sie nach zwei Jahrzehnten Klage noch Geld zum klagen?