Frage an Florian Post von Florian S.
"Werden die Abgeordneten, die für einen Kriegseintritt gestimmt haben, eigentlich wegen "Vorbereitung eines Angriffskrieges" (Deutschland darf sich per Gesetz ja nur verteidigen) angeklagt, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass die Zustimmung aufgrund eines fehlenden völkerrechtlichen Mandats nicht rechtens war?"
Sehr geehrter Herr Schoemer,
das Bundeswehrmandat dient der Aufklärung und Unterstützung Frankreichs, des Irak und einer internationalen Allianz, die aus mehr als 60 Partnern besteht. Die Bundeswehr unterstützt diese Allianz in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 UN-Charta. Nach den Angriffen auf Paris am 13. November 2015 hat sich mit Frankreich erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte so genannte Beistandsklausel berufen. Die Entsendung der deutschen Streitkräfte erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes – und damit in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Post