Reaktion auf etwaigen Vorschlag des Bundespräsidenten: hat sich die Union mit der Frage beschäftigt was im Falle eines Scheiterns der Koalitionsgespräche passieren würde?
Sehr geehrter Herr Hahn,hat sich die Union mit der Frage beschäftigt was im Falle eines Scheiterns der Koalitionsgespräche passieren würde?Wenn ich dies richtig verstehe, dann würde es keine Neuwahlen geben können. Vielmehr würde der Bundespräsident einen Kanzlerkandidaten vorschlagen und der Bundestag müsste darüber abstimmen. Sicherlich würde Friedrich Merz vorgeschlagen und bei der dann folgenden geheimen Abstimmung könnte Herr Merz mit den Stimmen der AfD gewählt werden. Der Bundespräsident müsste Herrn Merz dann zum Kanzler ernennen.Hat sich die Union mit diesem Szenario beschäftigt und wie würde sie es verhindern können oder wollen?

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Grundgesetz ist ganz klar geregelt, wie im Falle eines Scheiterns von Koalitionsverhandlungen vorzugehen wäre. Unmittelbare Neuwahlen wären in der Tat nicht möglich, da dafür die Auflösung des Bundestages Voraussetzung wäre. Eine geschäftsführende Regierung unter einem geschäftsführenden Bundeskanzler, wie wir sie momentan noch haben, kann keine Auflösung des Bundestages herbeiführen.
Dieses Szenario ist aber nicht eingetreten. Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die CSU hat diesen bereits per Vorstandsbeschluss angenommen. Alle, die an den Koalitionsverhandlungen beteiligt waren, mich eingeschlossen, waren sich ihrer Verantwortung bewusst, die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis zu führen, damit Deutschland schnell wieder handlungsfähig wird. Das ist uns gelungen. Deutschland bekommt den dringend benötigten Politikwechsel mit einer starken unionsgeführten Bundesregierung unter dem designierten Bundeskanzler Friedrich Merz.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn