Können Sie erläutern, weshalb Sie die von der Regierungskoalition initiierte Wahlrechtsreform für undemokratisch halten?
Sehr geehrter Herr Hahn,
insb. aus den Reihen der CSU gab es zuletzt Verlautbarungen, die Wahlrechtsreform sei undemokratisch.
Es wird dann darauf rekurriert, ein direkt gewählter Abgeordneter könne sich seines Einzugs ins Parlament damit nicht mehr sicher sein.
Sie verschweigen dabei allerdings, dass dies nicht per se undemokratisch ist. Dies wäre es, wenn nicht alle Bürger gleichermaßen gemäß ihrer abgegebenen Stimmen repräsentiert würden. Hierfür sorgen allerdings nicht die direkt gewählten Abgeordneten, sondern die Zweitstimmen, weshalb es ja auch Ausgleichsmandate gibt.
Müssten Sie mir, wenn Sie sich ehrlich machen wollten, nicht zustimmen, dass die in der letzten Legislaturperiode u. auf Ihr Konto gehende "Übergangslösung" entsprechend weitaus undemokratischer war, da sie schlicht einige Direktmandate unausgeglichen lässt?
Wollen Sie vielleicht zugeben, dass die geplante Reform die CSU nicht benachteiligen würde, sondern lediglich nicht mehr bevorteilte?
MfG
Florian W.
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Frage.
Die Ampel hat ohne Rücksicht auf demokratische Gepflogenheiten ein Wahlrecht verabschiedet, das sie selbst massiv begünstigen, und der Opposition, insbesondere der CSU, schaden würde! Davon erhoffen sich SPD, Grüne und FDP, eine Mehrheit für die Zukunft zu sichern, ohne sich in vielen Regionen dem demokratischen Wettbewerb um Direktmandate stellen zu müssen.
Nach dem neuen Wahlrecht würde kein einziger CSU-Abgeordneter, der direkt gewählt ist, in den Bundestag einziehen, sollte die CSU auf ganz Deutschland hochgerechnet unter 5% liegen – die CSU und damit Millionen bayerische Wählerstimmen wären im Bundestag nicht mehr repräsentiert!
Doch wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen, ist das mit den Grundsätzen unseres personalisierten Verhältniswahlrechts nicht mehr zu vereinbaren. Ganze Regionen und Bundesländer könnten in Zukunft ohne direkt gewählte Abgeordnete sein. Millionen Stimmen wären wertlos.
Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip. Aus diesem Grund haben wir als CSU auch dagegen beim Bundesverfassungsgericht geklagt, das nun über die Rechtmäßigkeit urteilen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn