im Hinblick auf die aktuellen Regelungen zum Ehegattennachzug frage ich , warum angeheiratete Partnerinnen und Partner aus dem Ausland immer noch Deutsch können müssen
Warum müssen angeheiratete Partnerinnen und Partner aus dem Ausland, insbesondere aus Ländern mit niedrigem Bildungsniveau, verpflichtet sind, Deutschkenntnisse nachzuweisen, um ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen, während Fachkräfte und Akademiker, die beispielsweise Englisch sprechen, hiervon ausgenommen sind. Besonders für Frauen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen sind die damit verbundenen Kosten für Sprachkurse und Prüfungen eine enorme Belastung. Gleichzeitig gibt es auch Fälle, in denen Familien über Jahre getrennt bleiben müssen, während andere Migrantengruppen, wie zum Beispiel Flüchtlinge, ohne Deutschkenntnisse ins Land kommen dürfen und teils arbeiten können.
Wie gedenken Sie, diese Ungleichbehandlung und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten in der nächsten Legislaturperiode zu adressieren? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Bezug auf den Familiennachzug und den Spracherwerb für Angeheiratete in Betracht ziehe